Die Abgeordneten des Nationalrats beschlossen vergangene Woche einstimmig eine Novelle zum Apothekengesetz. Damit leisteten die Abgeordneten einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Folge. Dieses besagt: Es ist nicht mehr zwingend nötig, bei der Neuansiedlung einer Apotheke eine Mindestgrenze von 5500 zu versorgenden Personen einzuhalten. Örtliche Besonderheiten seien bei der Ansiedlung zu beachten. Das bedeutet künftig: Wenn ein stark wachsendes Siedlungsgebiet oder ein stark frequentierter Verkehrsknotenpunkt vorliegt, darf eine Apotheke neu angesiedelt werden, ohne dabei die Mindestgrenze einhalten zu müssen. Die optimale Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sollte das Hauptkriterium für die Bewilligung eines Apothekenstandorts sein. Durch die neuen Regelungen würde vor allem der ländliche Raum besser versorgt, zeigten sich einige Abgeordnete überzeugt, darunter auch Bauernbund-Abgeordnete Martina Diesner-Wais. Auch die Ausarbeitung eines Kriterien- katalogs für die Bezirksbehörden für einheitliche Entscheidungen im Bundesgebiet sei zu überlegen, schlug Diesner-Wais vor.
Apothekengesetz-Novelle soll Versorgung verbessern
Damit leisteten die Abgeordneten einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Folge.
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