AMA: Online-Herbstantrag 2017 bis spätestens 16. Oktober einreichen

Begrünung von Ackerflächen beantragen - Änderungen bei Mulch- und Direktsaat

Teilnehmer an der Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" müssen den Herbstantrag 2017 online bis spätestens Montag, 16. Oktober 2017, einreichen und begrünte Fläche n mit entsprechenden Begrünungsvarianten beantragen. Foto: agrarfoto.com

Die Agrarmarkt Austria (AMA) hat bereits allen Betrieben, die gültig an der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau” teilnehmen oder im Mehrfachantrag-Flächen 2017 Begrünungsvarianten vorangemeldet haben, eine schriftliche Information über die erforderliche Einreichung des Online-Herbstantrages 2017 zugesandt. Teilnehmer an der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau” müssen den Herbstantrag 2017 online bis spätestens Montag, 16. Oktober 2017, einreichen und begrünte Fläche n mit entsprechenden Begrünungsvarianten beantragen. Zum Termin Montag, 16. Oktober 2017, gibt es keine Nachfrist. Betriebe, die an der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen – Immergrün” teilnehmen, müssen keinen Herbstantrag mit begrünten Flächen einreichen.

Dem zugesandten Informationsschreiben lag eine leere Feldstücksliste bei, die nicht zur Abgabe bestimmt ist. Sie dient als Vorbereitungsunterlage, wenn der Herbstantrag 2017 nicht persönlich, sondern mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer eingereicht wird. Die Einreichung des Online-Herbstantrages 2017 ist ausschließlich über www.eama.at möglich.

Für Teilnehmer an der Maßnahme “Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till)” sind für den Herbstantrag 2017 aktuelle Klarstellungen zu beachten: Wird an dieser Maßnahme teilgenommen, muss der Anbau aller “erosionsgefährdeten Kulturen” im Anschluss an die gemäß den Begrünungsvarianten 4, 5 oder 6 angelegte Begrünung entweder mittels Mulch- oder Direktsaat oder mittels Strip-Till-Verfahren erfolgen. Dies erfordert eine verpflichtende Beantragung von “MZ” auf den betroffenen Begrünungsvarianten. Wenn am Betrieb keine Begrünung gemäß den Varianten 4, 5 oder 6 beantragt wird oder nach den Varianten 4, 5 oder 6 keine “erosionsgefährdete Kultur” angebaut wird, muss kein “MZ” am Betrieb beantragt werden. Die Maßnahme bleibt trotzdem für die Folgejahre am Betrieb aufrecht.

Die Beantragung von Maßnahmenflächen im Rahmen der Maßnahme “Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till)” ist im Herbstantrag 2017 online noch bis spätestens Freitag, 15. Dezember 2017 möglich.

Als Hilfestellung für den Online-Herbstantrag 2017 steht auf www.eama.at und unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Herbstantrag/Handbuecher-Online-Antrag ein Leitfaden zur Verfügung. Detaillierte fachliche Informationen zur Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau” sowie zur Maßnahme “Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till)” inklusive Auflistung der als erosionsgefährdet eingestuften Kulturen sind im jeweiligen Maßnahmenerläuterungsblatt unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter zu finden. AIZ

- Bildquellen -

  • Begruenung: agrarfoto.com
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9. Oktober 2017