AMA informiert über Regelung bei Zwischenfruchtbegrünungen

Im Zusammenhang mit dem Umweltprogramm ÖPUL teilt die Agrarmarkt Austria (AMA) mit, dass eine Bodenbearbeitung (Umbruch) von Flächen der Variante 3 im Rahmen der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau” frühestens am Sonntag, 15. November 2020, zulässig ist. Zwischenfruchtbegrünungen müssen mechanisch beseitigt werden. Dabei können nach dem vorgegebenen Begrünungszeitraum Bodenbearbeitungsgeräte wie Pflug, Grubber, Kreiselegge, Scheibenegge, Rotoregge, Fräse, Tiefenlockerer oder Messerwalze eingesetzt werden. Begrünungen mit Variante 3 müssen jedoch nicht im Herbst umgebrochen werden, sondern können auch über den Winter stehen bleiben. Ein Umstieg von Begrünungsvariante 3 auf eine höher prämierte Variante wie 4 oder 5 ist jedoch nicht mehr möglich.

Nutzung und Pflege sowie Beweidung unter Einschränkungen möglich

Generell sind laut AMA die Nutzung (Mahd und Abtransport) und Pflege (Häckseln und Walzen – ausgenommen Messerwalze) sowie eine Beweidung einer angelegten Zwischenfruchtbegrünung im Begrünungszeitraum erlaubt, sofern eine flächendeckende Begrünung erhalten bleibt und die Begrünung weiterwachsen kann. Der Einsatz einer Messerwalze im Begrünungszeitraum ist jedoch nicht zulässig, da es dabei zu einem Bodeneingriff kommt. Ein Drusch von Zwischenfrüchten ist ebenfalls nicht erlaubt. Nach dem Abhäckseln der Begrünungsflächen muss eine flächendeckende Begrünung erhalten bleiben (d. h. entsprechender Zeitpunkt und entsprechender Bodenabstand beim Häckseln). Wenn die Begrünungspflanzen abgefroren sind beziehungsweise der Begrünungszeitraum vorbei ist, kann auch ein bodennahes Abhäckseln durchgeführt werden.

Im Begrünungszeitraum sind eine mineralische Stickstoffdüngung sowie ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vom Zeitpunkt der Anlage der Begrünung bis zum Ende des Begrünungszeitraumes nicht zulässig. In diesem Zeitraum darf auch keine Bodenbearbeitung (inkl. Tiefenlockerung oder Untergrundlockerung) durchgeführt werden. Ausgenommen davon ist lediglich die Bodenbearbeitung zur Vorbereitung des Anbaus im Strip-Till-Verfahren, wie etwa Streifenfräsarbeiten.

Weitere detaillierte Informationen zu den Maßnahmen “Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau” und “Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till)” sind in den jeweiligen Maßnahmen-Erläuterungsblättern unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter zu finden.

AIZ

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