AMA-Hauptauszahlung erfolgt am 28. April

Zur Anweisung kommen zu diesem Datum die Leistungsentgelte für 2015 in den Bereichen Direktzahlungen sowie Umwelt- und Bergbauernprogramm.

Nach den Teilzahlungen im November beziehungsweise Dezember des Vorjahres erhalten Österreichs Bäuerinnen und Bauern nun am 28. April mit der ersten AMA-Hauptauszahlung die Differenzbeträge zur Teilzahlung 2015. Zur Anweisung kommen zu diesem Datum die Leistungsentgelte für 2015 in den Bereichen Direktzahlungen sowie Umwelt- und Bergbauernprogramm. Für Bundesminister Andrä Rupprechter und alle beteiligten agrarischen Verantwortungsträger hatte diese Auszahlung höchste Priorität. Trotz weitreichender technischer und rechtlicher Systemumstellungen kann damit der zugesagte Auszahlungstermin im April eingehalten werden. Die Mittel sorgen für die notwendige Liquidität und Stabilität auf den Betrieben.

Leistungsentgelte abgesichert

Damit kommt es zur ersten Endauszahlung der Periode 2015-2020 mit den neuen Förderbedingungen. Ziel der reformierten EU-Agrarpolitik sind zukunftsorientierte Rahmenbedingungen und neue Perspektiven bis 2020. Die Umsetzung in Österreich erfolgt entsprechend der politischen Beschlüsse gemeinsam durch Ministerium, Bundesländer und Interessenvertretungen. Trotz angespannter Budgetsituation konnten die agrarischen Leistungsentgelte im Vergleich zur Vorperiode auf insgesamt hohem Niveau abgesichert werden. Die EU-rechtlichen Rahmenbedingungen (Regionalmodell) sowie die neuen Schwerpunktsetzungen (Öpul und AZ) führen aber zu einzelbetrieblichen Veränderungen. Die GAP-Zahlungen sichern unabhängig von der aktuellen Marktsituation eine solide wirtschaftliche Basis für unseren kleinstrukturierten Landwirtschaftssektor und versetzen zudem die bäuerlichen Betriebe in die Lage, auch in schwierigen Zeiten und bei instabilen Marktpreisen, weiter wirtschaften zu können. Aufgrund noch nicht abgeschlossener Kontrollen werden österreichweit rund 1500 Antragstellerinnen und Antragsteller – wie auch schon in der Vergangenheit – keine oder keine vollständige Auszahlung erhalten. Diese Betriebe bekommen eine AMA-Information und die restlichen Mittel im Rahmen der zweiten Endauszahlung. Die Informationen zu den Direktzahlungsansprüchen der einzelnen Betriebe stehen bereits auf www.eama.at zur Verfügung. Dort ist die Basisprämie (ohne Greening bzw. Junglandwirte-TOP-UP) über die Periode 2015 bis 2019 ersichtlich. Der Versand der Mitteilungen bzw. Bescheide zu den Auszahlungen erfolgt Mitte Mai. Zudem werden rund um den Auszahlungstermin in der BauernZeitung zusätzliche Detailinformationen kommuniziert.

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