Die AMA hat allen Betrieben, die gültig an der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau” teilnehmen oder im Mehrfachantrag-Flächen 2018 Begrünungsvarianten vorangemeldet haben, eine schriftliche Information über die erforderliche Einreichung des Online-Herbstantrages 2018 zugesandt. Diesem Informationsschreiben lag eine leere Feldstücksliste bei, die nicht zur Abgabe bestimmt ist. Sie dient als Vorbereitungsunterlage, wenn der Herbstantrag 2018 nicht persönlich, sondern mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer eingereicht wird. Die Einreichung des Online-Herbstantrages 2018 ist ausschließlich über www.eama.at möglich.
Teilnehmer an der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau” müssen den Herbstantrag 2018 online bis spätestens Montag, den 15. Oktober 2018 einreichen und begrünte Flächen mit entsprechenden Begrünungsvarianten beantragen. Zum Termin Montag, den 15. Oktober 2018, gibt es keine Nachfrist. Betriebe, die an der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen – Immergrün” teilnehmen, müssen keinen Herbstantrag mit begrünten Flächen einreichen.
Für Teilnehmer an der Maßnahme “Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till)” ist für den Herbstantrag 2018 Folgendes zu beachten:
- Wird an dieser Maßnahme teilgenommen, muss der Anbau aller “erosionsgefährdeten Kulturen” im Anschluss an die gemäß den Begrünungsvarianten 4, 5 oder 6 angelegte Begrünung entweder mittels Mulch- oder Direktsaat oder mittels Strip-Till-Verfahren erfolgen. Dies erfordert eine verpflichtende Beantragung von Mulch- oder Direktsaat (“MZ”) auf den betroffenen Begrünungsvarianten.
- Wenn am Betrieb keine Begrünung gemäß den Varianten 4, 5 oder 6 beantragt wird oder nach den Varianten 4, 5 oder 6 keine “erosionsgefährdete Kultur” angebaut wird, muss kein “MZ” am Betrieb beantragt werden. Die Maßnahme bleibt trotzdem für die Folgejahre am Betrieb aufrecht.
- Die Beantragung von Maßnahmenflächen im Rahmen der Maßnahme “Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till)” ist im Herbstantrag 2018 online noch bis spätestens Montag, den 17. Dezember 2018 möglich.
Ebenso können Neubeantragungen der einjährigen Maßnahmen “Tierschutz – Weide”, “Tierschutz – Stallhaltung”, “Natura 2000 – Landwirtschaft” und “Wasserrahmenrichtlinie – Landwirtschaft” und Umstiege in höherwertige Maßnahmen noch bis zum 17. Dezember 2018 vorgenommen werden.
Als Hilfestellung für den Online-Herbstantrag 2018 steht auf www.eama.at als auch unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Herbstantrag/Handbuecher-Online-Antrag ein Leitfaden zur Verfügung. Detaillierte fachliche Informationen zur Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau” sowie zur Maßnahme “Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till)” inklusive Auflistung der als erosionsgefährdet eingestuften Kulturen sind im jeweiligen Maßnahmenerläuterungsblatt unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter zu finden.
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- Zwischenfrucht Grubbern 30 ID82827: Agrarfoto.com