Am 2. Oktober gilt es, noch einmal den Bundespräsidenten zu wählen

Die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl 2016 muss wiederholt werden. Das hat der Verfassungsgerichtshof vergangene Woche entschieden.

Die Stimmabgabe mittels Briefwahl bleibt auch bei der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl erlaubt. ©Wodicka
Die Stimmabgabe mittels Briefwahl bleibt auch bei der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl erlaubt. ©Wodicka
Österreich muss in diesem Jahr noch einmal zu den Wahlurnen. Und zwar am 2. Oktober. Grund dafür ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), den zweiten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl vom 22. Mai wiederholen zu lassen. Zur Wahl stehen erneut der Ex-Grünen-Chef Alexander Van der Bellen und der dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer (FPÖ). Van der Bellen konnte die Stichwahl mit knapp 31.000 Stimmen Vorsprung für sich entscheiden und hätte diese Woche als Bundespräsident angelobt werden sollen. Der Anfechtung der Wahl durch die FPÖ wurde jedoch stattgegeben.

Wann wird gewählt?

Der Ministerrat hat vergangenen Dienstag den 2. Oktober als Termin für die Wiederholung der Stichwahl bekannt gegeben. Dieser Termin muss noch vom Hauptausschuss des Nationalrats bestätigt werden.

Was ist passiert?

Der VfGH begründete seine Entscheidung damit, dass es “in vielen Bezirken bei der Durchführung der Briefwahl zu Rechtswidrigkeiten gekommen ist”. Zu diesen Bezirken zählen: Innsbruck-Land, Südoststeiermark, Stadt Villach, Villach-Land, Schwaz, Wien-Umgebung, Hermagor, Wolfsberg, Freistadt, Bregenz, Kufstein, Graz-Umgebung, Leibnitz und Reutte. Die Rechtswidrigkeiten betreffen damit insgesamt 77.926 Briefwahlstimmen. Es gibt zwar keine Hinweise darauf, dass tatsächlich Manipulationen stattgefunden hätten, da die Verfehlungen aber ein Ausmaß erreichten, dass sie auf das Wahlergebnis von Einfluss sein könnten, ist es “unerheblich, ob Manipulationen tatsächlich stattgefunden haben”, so die Begründung des VfGH.

Welche Widrigkeiten?

In den 14 genannten Bezirken wurden Wahlkarten außerhalb der Sitzungen der Bezirkswahlbehörden geöffnet oder zu früh ausgezählt. Außerdem verletze es laut VfGH den Grundsatz der Freiheit der Wahl, wenn staatliche Stellen, etwa das Innenministerium, Informationen über eingelangte Auszählungsergebnisse vor Wahlschluss an ORF, Austria Presseagentur (APA), andere Medien oder Forschungsstellen weitergeben, gleich, unter welchen Auflagen, wie etwa eine Sperrfrist.

Wer ist derweil Präsident?

In der Zeit bis zur Wiederholung der Wahl teilt sich das dreiköpfige Nationalratspräsidium die Aufgaben des Bundespräsidenten. Das sind Doris Bures (SPÖ), Karlheinz Kopf (ÖVP) und der selbst zur Wahl antretende Norbert Hofer.

Was wird anders?

In der Zeit bis zur Wahlwiederholung wird es keine Gesetzesänderungen geben. Allerdings wird die Herausgabe von vorläufigen Ergebnissen am Wahltag vor 17 Uhr untersagt. Das heißt, dass auch die Bevölkerung erst später vom vorläufigen Wahlergebnis erfährt. Die Möglichkeit der Briefwahl ist nicht verfassungswidrig und kann weiterhin bestehen bleiben. ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka erklärte zur Wiederholung der Wahl, man werde in Zukunft verpflichtende Schulungen für Wahlbeisitzer anbieten und entsprechende Leitfäden für die Gemeinden zur Verfügung stellen. Des Weiteren werde das Ergebnis einer Wahl erst veröffentlicht, wenn alle Stimmen ausgezählt seien, so Sobotka.

Wer darf wählen?

Bei der Wiederholungswahl dürfen jene Bürger wählen, die auch schon bei den Wahlgängen am 24. April und am 22. Mai wahlberechtigt waren. Das heißt, auch wer nach dem 24. April das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist für die Wiederholungswahl im Herbst weiterhin nicht stimmberechtigt. Personen, die seit dem Stichtag, 23. Februar 2016, ihren Hauptwohnsitz geändert haben, sind nach wie vor in jener Gemeinde wahlberechtigt, in der sie am Stichtag gewohnt haben.

Gibt es Wahlkarten?

Ja. Wahlkarten können nach Kundmachung des Wahltermins bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde beantragt werden. Etwa vier Wochen vor dem Wahltag werden die Wahlkarten durch die Gemeinden versendet. Dabei gelten dieselben Regeln wie beim ersten Mal: Wahlkarten können schriftlich bis zum vierten Tag vor dem Wahltag, mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag bis 12 Uhr beantragt werden. Die Telefonhotline des Innenministeriums wird fünf Wochen vor der Wahl wieder zur Verfügung stehen, falls Fragen der Wähler auftauchen.

Was kostet die Wahl?

Beim Innenministerium werden sich die Kosten für die Wiederholung des zweiten Wahlgangs auf ungefähr 2,2 Mio. Euro für Drucksorten, Portokosten sowie die flächendeckende Entleerung und “Samstag-Entleerung” der Postkästen belaufen. In diesem Betrag nicht enthalten sind jene Kosten, die im Bereich der Gemeinden anfallen. Sobotka hat diesbezüglich angekündigt, dass an einer Lösung gearbeitet werde, sich die bei den Gemeinden zusätzlich anfallenden Kosten mit diesen zu teilen.

- Werbung -
Vorheriger ArtikelAgrar-Terminmarktnotierungen vom 6. Juli 2016
Nächster ArtikelLagerhaus-Schülertag in Klosterneuburg: aus dem Klassenzimmer in die Praxis