Über die Ergebnisse der jüngsten Landesagrarreferenten-Konferenz informierte Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger noch kurz vor Redaktionsschluss dieser Ausgabe. So werden aufgrund der hohen Antragszahlen 2023 zum AMA-Gütesiegel-Zusatzmodul „Qplus Rind“ die Bundesländer den über die gedeckelte Beihilfe hinausgehenden Betrag übernehmen. „Oberösterreich nimmt dafür zusätzlich 200.000 Euro für die Rindermäster in die Hand“, so Bauernbund-Obfrau und Landesrätin Langer-Weninger. Andernfalls wären Kürzungen notwendig gewesen. Mit der Sonderrichtlinie des Bundes zur Förderung der Qualitätsverbesserung in der Rinderhaltung 2021 bis 2025 sind jährliche Mittel in der Höhe von sieben Millionen Euro (davon 50 % Bund und 50 % Länder) festgelegt.
Frist verlängert
Mit Beginn der neuen Periode sind die Investitionsanträge über die digitale Förderplattform abzuwickeln. Jedoch hat sich gezeigt, dass die volle Funktionsfähigkeit noch nicht gegeben ist. Um dennoch bereits eine Teilzahlung zu ermöglichen, wurden zu Jahresbeginn die rechtli-chen Rahmen der Akontozahlungen geschaffen. Die Frist der Auszahlung wäre am 30. Juni abgelaufen, auf Drängen von Oberösterreich wurde diese nun bis Ende September verlängert. Langer-Weninger: „Dieser Punkt war mir äußerst wichtig. Unsere Bäuerinnen und Bauern sollen in der Ausfinanzierung ihrer Zukunftspläne keinesfalls von Bürokratie und technischen Schwierigkeiten ausgebremst werden.“
Mit der neuen Förderperiode wurden im Stallbau als weiteres Förderkriterium die Vorgaben zur Ammoniakreduktion eingeführt. Bei Projektumsetzung waren die Vorgaben zwar veröffentlicht, aber nicht in der erforderlichen Breite bekannt. Beim Bearbeiten der Anträge hat sich herausgestellt, dass eine Reihe von Stallbauten die Kriterien nicht erfüllt haben. „Ich habe mich daher bei der Landesagrarreferentenkonferenz für eine Härtefallregelung stark gemacht.“ Mit Erfolg: „Alle bis Ende Mai 2023 bewilligten Anträge werden nach den Vorgaben der Vorperiode abgewickelt“, so Langer-Weninger.
Zusätzlich zum im Vorjahr aufgelegten Impulsprogramm für die Landwirtschaft erfolgen Anpassungen im Öpul-Programm und in der Bergbauernförderung AZ. So werden etwa die Prämiensätze erhöht. „Ab 2025 stehen für UBB nun 85 Euro je Hektar, in der Bio-Maßnahme 235 Euro je Hektar zur Verfügung“, so Langer-Weninger.
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