Agrarausschuss beschließt GAP-Übergangsregeln

Damit für die Landwirtschaft in Europa Kontinuität und Planungssicherheit gewährleistet werden kann, hat der Agrarausschuss des Europaparlaments eine Fortschreibung der geltenden GAP-Regeln bis zum Inkrafttreten der Nachfolgeregelung beschlossen.

EU-Abgeordnete und Landwirtin Simone Schmiedtbauer

Der Agrarausschuss des EU-Parlaments hat beschlossen, dass die Regeln der aktuellen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) weiter bestehen bleiben. Die aktuelle GAP läuft mit Jahresende aus. Da der Brexit, die Migrationskrise und nicht zuletzt die Corona-Krise die Budgetverhandlungen sowie auch die GAP-Verhandlungen immer wieder verzögert haben, gelten in der Übergangsphase zur neuen GAP ab 2021 die bestehenden Vorschriften. EU-Abgeordnete Simone Schmiedtbauer geht von einer Übergangsperiode von zwei Jahren, sprich bis 2022 aus. Schmiedtbauer betont: „Damit haben wir einen wichtigen Beitrag zur Stabilität in den ansonsten unsicheren Zeiten der Krise gesetzt und ebnen den Weg für Rechts- und Planungssicherheit für unsere bäuerlichen Familienbetriebe in der Land- und Forstwirtschaft bis zum Greifen der neuen GAP. Eine überstürzte Mini-Reformen zu unseren Lasten wurde verhindert.”

Damit bleibe nun ausreichend Zeit, um eine „GAP neu“ im Sinne von Land- und Forstwirten und der Bevölkerung im ländlichen Raum zu verhandeln. Reformen und Innovationen stünden die Abgeordneten selbstverständlich offen gegenüber. “Doch sie dürfen keine Mehrbelastung für uns Landwirte bedeuten, sondern müssen zu Verbesserungen der Situation unserer bäuerlichen Familienbetriebe führen und eine zuverlässige, qualitativ hochwertige, regionale – und daher klimafreundliche – Lebensmittelversorgung in Österreich und Europa sicherstellen. Hier spielen die Schlagwörter Entbürokratisierung und Vereinfachung eine große Rolle“, sagt Schmiedtbauer.

Die Übergangsbestimmungen für die GAP sind nu ein Zwischenschritt. Jetzt müssen sich die Abgeordneten einerseits voll auf die Diskussion zur „GAP neu“ konzentrieren und andererseits die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU von 2021-2027 genau im Auge behalten. “Kürzungen des EU-Agrarbudgets dürfen nun auch angesichts unserer Leistung in der beispiellosen Krisensituation aufgrund der globalen Corona-Pandemie schon gar keine Option mehr sein. Eine robuste und effektive EU-Agrarpolitik ist für den Erhalt einer Landwirtschaft, wie wir alle sie kennen, schätzen und brauchen, unverzichtbar“, betont Schmiedtbauer.

 Das Plenum und die Mitgliedstaaten müssen den Beschluss noch bestätigen. (E.Z.)

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  • EP 092278D FERREIRA Hearing WT5: EP
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