Um das Leistungsspektrum der Landwirtschaftskammer für die Bäuerinnen und Bauern in vollem Umfang sicherstellen zu können, wird die Kammerumlage im kommenden Jahr erstmals seit 35 Jahr erhöht, kündigte LK-Präsident Johannes Schmuckenschlager an. „Die stetig steigenden Kosten in allen Bereichen machen auch vor unserer Kammer nicht Halt. Um unser Leistungs- und Serviceangebot auch in Zukunft aufrecht zu erhalten, ist die Erhöhung der Kammerumlage notwendig.“ Gemeinsam mit laufenden Kosteneinsparungsmaßnahmen sichere das weiterhin eine solide, schlagkräftige Interessenvertretung samt aller Aufgaben der Förderungsabwicklung sowie der Beratungsangebote und Bildungseinrichtungen der Landwirtschaftskammer. Schmuckenschlager betonte: „Die Landwirtschaftskammer ist als gesetzlich verankerte und demokratisch legitimierte Interessenvertretung ein beständiger und starker Partner der Bäuerinnen und Bauern. Sie hat sich stets als stabile Säule erwiesen, die auch in politisch bewegten und unberechenbaren Zeiten standhaft bleibt und Sicherheit gibt.“
Mehr Transparenz bei Korridor-Getreide
Ein weiteres Thema waren auch die niedrigen Getreidepreise bei gleichzeitig hohen Produktionskosten als enorme Herausforderung für viele landwirtschaftliche Betriebe. Entgegen den ursprünglichen politischen Zielen der Korridor-Exporte von Getreide aus der Ukraine durch die EU sei mittlerweile ersichtlich, dass dieses Getreide oft die Zielländer nicht erreiche, sondern am EU-Binnenmarkt hängenbleibt. „Die europäischen Warenströme müssen transparenter werden. Ebenso braucht es gezielte Maßnahmen im Falle von Verwerfungen“, erklärte Schmuckenschlager. Neben der Einführung eines lizenzbasierten Handelssystems für Getreide sei es aus Sicht der LK Niederösterreich zudem notwendig, „dass die in der EU geltenden Lebensmittelstandards eingehalten und kontrolliert werden.“ Als wichtiges Instrument sieht Schmuckenschlager dafür auch das AMA-Gütesiegel für Getreide ab 2024: „Das auf Ackerfrüchte erweiterte AMA-Gütesiegel garantiert kontrollierte Herkunft und Qualität. Daher muss dieses in der Startphase entsprechend finanziell unterstützt und rasch ausgebaut werden.“
Lücken schließen im Pflanzenschutz
Die Ablehnung des Entwurfs eines neuen europäischen Pflanzenschutzrechtsrahmens durch das EU-Parlament bezeichnete Schmuckenschlager als einen „richtigen Schritt, um weiterhin die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Das haben wir als Kammer immer wieder gefordert.“ Die bereits vorhandenen Lücken im Pflanzenschutz, etwa bei Kartoffeln,
Zuckerrüben oder Sonderkulturen, müssen laut dem Kammerpräsidenten „durch ein funktionierendes Notfallzulassungssystem abgedeckt werden, um die Produktion und damit die Versorgung bei diesen Kulturen absichern zu können“. Unabdingbar dafür sei, „dass sich Entscheidungen immer auf fakten- und wissenschaftsbasierte Grundlagen stützen. Dass dies umsetzbar ist, hat die kürzlich erfolgte Verlängerung von Glyphosat gezeigt.“
Resolution verabschiedet
Bei der Vollversammlung verabschiedet wurde auch eine Resolution mit insgesamt 13 Forderungen zu finanziellen und inhaltlichen Anpassungen in der GAP (adäquate Wertanpassung auch bei den Direktzahlungen und der Öko-Regelung, Vereinfachung und Praxisorientierung der GAP-Programme);
zur Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdünger (Evalulierung auf mehr Praxistauglichkeit, Streichung der verpflichtenden Abdeckung bestehender Güllegruben);
zur Absicherung der europäischen Getreidemärkte;
zum Ausbau der Bewässerungsinfrastruktur (Aufbau einer Planungsinfrastruktur);
zum Pflanzenschutz;
zum Schutz des Eigentums (Keine neue Substanzsteuern);
zur Herkunftskennzeichnung und Beschaffung von Lebensmitteln (rasche Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung);
zum EU Verordnungsentwurf über die Wiederherstellung der Natur (absoluter Vorrang der Freiwilligkeit und Lösungen über Vertragsnaturschutz);
zum Umgang mit Wölfen, Bibern und Fischottern (Herabstufung des Schutzstatus für Eingriffsmöglichkeiten);
zur Kostenbremse bei den Beitragserhöhungen der Sozialversicherungsbeiträge (sachgerechte Gestaltung der pauschalen Beitragsgrundlagen im BSVG durch vorübergehende Aussetzung der jährlichen Erhöhung der Versicherungswerte);
zur Absicherung der sozialen Betriebshilfe (Einführung von Fachkräftestipendien);
zur nachhaltigen Biomasseproduktion – RED II (praxistaugliche Umsetzung der EU-Richtlinie samt Schaffung von mehr Rechtssicherheit) und
zum Tierarzneimittelgesetz (kein „Gold Plating“ und damit Wettbewerbsnachteile).
Die LK Niederösterreich
Als gesetzliche Interessenvertretung arbeitet die LK Niederösterreich mit ihren 21 Bezirksbauernkammern für eine nachhaltige Entwicklung von rund 37.400 land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, 150.000 Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer sowie von 60 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften der bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich. Die Kammer vertritt die Interessen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, berät und serviciert in allen Produktionssparten, ist in der Weiterbildung engagiert und unterstützt bei betrieblichen Entwicklungsschritten und der Förderungsabwicklung.
Die Vollversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der Vertretung der Landwirtschaft in Niederösterreich. Sie besteht aus 40 Mitgliedern, die als Landeskammerräte Funktionen ausüben. Die Vollversammlung dient der Beratung und Beschlussfassung aller Angelegenheiten der Landwirtschaftskammer, soweit nicht der Hauptausschuss oder der Präsident zuständig sind.
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- Foto Vollversammlung: LK Niederösterreich/ Eva Lechner