Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat die Tiroler Landesregierung umgehend eine Abschussverordnung erlassen. Diese ist mit der Kundmachung in Kraft getreten und gilt für die Dauer von acht Wochen in einem Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft ist bereits informiert.
Mitte April wurden in St. Veit i. D. zwei Schafe getötet und ein weiteres Schaf verletzt. Auch hier fanden die Risse in unmittelbarer Nähe eines bewohnten Gebäudes statt. Anhand der genommenen Proben wurde mittlerweile ein Wolf aus der italienischen Population nachgewiesen.
Allen Tierhaltern wird empfohlen, Schafe und Ziegen auf den Heimweiden mit einem wolfsabweisenden Zaun zu schützen oder in der Nacht in einen sicheren Stall zu bringen. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs.
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