Ablehnungen von Förderungen überprüfen lassen

Subventionen und Förderungen sind für Landwirtschaftsbetriebe oft essenziell. Jedes Jahr werden einige dieser Zuschüsse zurückgefordert oder Förderanträge nicht bewilligt. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung empfiehlt Betroffenen, diese Ablehnungen oder Rückforderungen nicht einfach zu akzeptieren, sondern von Experten überprüfen zu lassen. Oft erzielt schon eine rechtlich korrekte Nachbesserung der Anträge ein positives Ergebnis. Bei ungerechtfertigten Rückforderungen kann eine Bescheidbeschwerde beim Bundesverwaltungsgerichtshof eingebracht werden.
Unter die zahlreichen Förderbedingungen fallen auch grundlegende Vorschriften in Bezug auf Umwelt und Tierwohl. Verstöße wie fehlerhafte Abweichungen von Flächenangaben oder Tieranzahl sowie die Nichteinhaltung von Förderverpflichtungen können zur Kürzung der Fördersumme oder sogar zum Einbehalt der gesamten Prämie führen. Wurde die Förderung schon ausbezahlt, kann diese zurückgefordert werden.
Im Fall einer ungerechtfertigten Rückforderung sollte die Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden. Als angemessenes Mittel zur Durchsetzung berechtigter Interessen kann beispielsweise eine Bescheidbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht werden.

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  • Vorstand: D.A.S.
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