Die Hilfe aus dem Familienhärtefonds wird wegen der Auswirkungen der Corona-Krise besonders stark nachgefragt. Die Regierung hat den Fonds deshalb von 30 auf 60 Mio. Euro aufgestockt und einen Fehler behoben: Bisher waren Landwirte nämlich nicht förderberechtigt.
Der Familienhärtefonds ist hauptsächlich für jene Landwirte relevant, deren gesamte Familie am Betrieb tätig ist. Grundvoraussetzung für die Antragstellung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen hat. Als Stichtag gilt der 28. Februar 2020. Maximal 1.200 Euro pro Monat für die Dauer von drei Monaten können hier beantragt werden.
Informationen und Antragsformulare: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html
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