Der Bonus in Höhe von 2.000 Euro wird an Betriebe ausbezahlt, die während der Corona-Krise mit beginn am 16. März 2020 ein neues betriebliches Lehrverhältnis mit Lehrvertrag abgeschlossen haben. Betriebe können diesen Bonus noch bis 31. Oktober 2020 geltend machen, das heißt, auch für Lehrlinge die ab sofort bis Ende Oktober eingestellt werden, wird der 2.000 Euro-Bonus ausbezahlt.

Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen: Tranche 1 sieht 1.000 Euro nach Eintragung des Lehrvertrags bei der Lehrlingsstelle vor. Mit Tranche 2 werden weitere 1.000 Euro ausbezahlt, wenn der Lehrling die gesetzliche Probezeit von drei Monaten absolviert hat. Das Lehrlings-Paket umfasst auch die 15 land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufe. Derzeit absolvieren rund 840 Lehrlinge eine Lehr bei einem Fachbetrieb im Bereich Land- und Forstwirtschaft.

 

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