Rund 18.000 Bio-Betriebe erhalten dieser Tage einen Brief. In Form einer „Sonderinformation“ weisen Landwirtschaftsministerium, Gesundheitsministerium, die Landwirtschaftskammern und der Branchenverband Bio Austria auf nötige Anpassungen zum verpflichtenden Mindestausmaß der Weidehaltung von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden. Denn ab 1. Jänner 2020 entfallen die bisherigen Ausnahmen im Biobereich von der Weideverpflichtung. „Es ist davon auszugehen, dass ein überwiegender Teil der Tiere auf der Weide gehalten werden muss“, heißt es in dem Schreiben.
Ausnahmen fallen weg
Grundsätzlich ist den Bio-Betrieben die Weidhaltung ihrer Tiere vorgeschrieben. Bislang gab es aber Ausnahmen, die nun wegfallen: Die Entfernungen und die Erreichbarkeit der Weideflächen werden nicht mehr berücksichtigt, Ackerflächen werden bis zu einem bestimmten Prozentsatz in die weidefähigen Flächen miteinbezogen. Jene Betriebe, die ihren Tieren bereits jetzt Zugang zu einer Weide gewähren, sind von der Neuregelung nicht betroffen. Für alle anderen Betriebe gilt es nun, sehr rasch zu handeln. Bis 16. Dezember 2019 haben Tierhalter die Möglichkeit, einen Antrag auf die Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Tierschutz-Weide“ zu stellen.
Dadurch erhalten die Betriebe eine Leistungsabgeltung für die Weidehaltung für das Jahr 2020 und darüber hinaus. Diese Maßnahme sieht die Weidehaltung der Tiere an mindestens 120 Tagen im Jahr vor.
All jene Betriebe, die nicht in der Maßnahme „Tierschutz-Weide“ bleiben können oder wollen, haben die Möglichkeit, sich bis zum Beginn der nächsten Weidesaison sanktionslos abzumelden.
Ziel des Landwirtschaftsministeriums ist es, möglichst alle Bio-Bauern in die Weide-Maßnahme zu bringen und – was weitere Anpassungen betrifft – sie bestmöglich auf die neue Bio-Verordnung ab 2021 vorzubereiten. Der Grund für die aktuellen Anpassungen ist ein Audit der EU-Kommission. Die Kommission überprüfte 2017 die Umsetzung der EU-Biorichtlinie in Österreich. Und fordert nun u.a. folgende drei Anpassungen: Neben der genannten Änderung bei der Weidehaltung wird es strengere Vorgaben bei Eingriffen an Nutztieren (Enthornen, Kuperien) und bei der Überdachung von Auslaufflächen geben. Zwar wird etwa das Enthornen weiterhin möglich sein, es könnte aber zur einzelbetrieblichen Genehmigungspflicht kommen. Auch bei der Ausgestaltung von Auslaufflächen wird sich voraussichtlich die Größe der erlaubten Überdachung ändern. Noch gibt es dazu aber keine offiziellen Informationen, da diese noch mit der EU-Kommission abgestimmt werden. Bis Endes dieses Jahres soll auch dazu die konkrete künftige Regelung vorliegen.
Neue Bio-Verordnung ab 2021
Festzuhalten ist, dass diese Maßnahmen mit dem Inkrafttreten der neuen Bio-Verordnung ab 2021 gelten werden. Thomas Ferstl, Bio Austria-Abteilungsleiter, betonte: „Die Bauern haben nichts falsch gemacht.“ Die Anpassungen dieser Maßnahmen ergeben sich ausschließlich aus den Vorgaben der EU-Kommission.
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- Weidetriebweg: Agrarfoto.com