Am Donnerstag, dem 14. November, wird in Brüssel darüber entschieden, wie es mit der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) weitergeht. Von vielen Forstwirten nicht nur in Österreich wird diese kritisch gesehen. Sie befürchten vor allem die damit verbundene überbordende Bürokratie.
In der bisherigen Form sei das Gesetz zu entwaldungsfreien Lieferketten „definitiv kein Waldschutzgesetz“, räumt Martin Höbarth, Geschäftsführer des Waldverbandes Österreich, mit Fehlinformationen auf. „Es kann die Waldvernichtung außerhalb der Europäischen Union nicht verhindern, wie oft behauptet wird. Für die Produktion von Kaffee, Kakao, Kautschuk, Soja oder Palmöl können in den Tropen weiterhin Urwälder sanktionslos in Plantagen umgewandelt werden. Die EU kann lediglich den Import dieser Güter in die EU verbieten.“
Dazu komme, dass die EU ebenso machtlos sei, wenn südamerikanische Staaten ihre Güter von Entwaldungsflächen nach Asien oder in die USA exportieren. Höbarth: „Produzenten innerhalb der EU können hingegen auf keine anderen Märkte ausweichen und wären damit jedenfalls mit überbordender Bürokratie belastet.“
Bürokratieaufwand “in keinem Verhältnis”
In den vergangenen Wochen wurden daher Anpassungsvorschläge für eine unbürokratische und praxisnahe Umsetzung der Verordnung im EU-Parlament deponiert. Etwa von der deutschen EVP-Abgeordneten Christine Schneider. Begründung: In Deutschland gebe es keine Waldschädigung im Sinne der Verordnung und die Legalität des Holzeinschlages sei bereits gesichert. Auch werde die Umsetzung der EUDR an den fehlenden EDV-Möglichkeiten der einzelnen Waldbesitzer scheitern „und diese somit vom Markt ausschließen“. Generell stehe der Bürokratieaufwand, den die Verordnung mit sich bringt, in keinem Verhältnis zur Vermeidung von Entwaldung in Deutschland, da diese „schlichtweg nicht stattfindet“.
Daher fordert die EVP weniger Bürokratie für Händler und Marktteilnehmer durch einmaligen Nachweis des entwaldungsfreien Status (wenn man Produkte erstmals auf den Markt bringt) und später nur vereinfachte Dokumentationsanforderungen. Beides vermeide einen unnötigen Verwaltungsaufwand und zusätzliche Kosten. Dazu soll es eine „Null-Risiko“-Kategorie für Ländern mit stabiler oder wachsender Waldfläche geben. Gefordert wird auch die Verschiebung des Inkrafttretens der Verordnung um 24 Monate, „bis die EU-Kommission die notwendigen Voraussetzungen geschaffen hat“.
Kritik auch vom Waldverband Österreich
„Wir unterstützen die Änderungsvorschläge der EVP vollinhaltlich“, betonte am Montag auch Waldverband-Obmann Rudolf Rosenstatter im Namen der rund 74.000 Mitglieder. „Auch bei uns gibt es das Thema der Entwaldung nicht. Warum sollte man dann völlig sinnlos nachweisen, dass das Holz nicht aus Entwaldung stammt?“
Auch in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten und in den USA, Kanada, Australien sowie Neuseeland wird die EUDR als bedrohliches Bürokratie-Hemmnis empfunden, das zu massivem wirtschaftlichen Schaden führen könnte.
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