Klare Deklaration hilft den Konsumenten beim Honigkauf.

Alexander Bernhuber, Chefverhandler des EU-Parlaments für die sogenannte „Frühstücksrichtlinie“, hat die Einigung zwischen Europaparlament und den Mitgliedstaaten begrüßt: „Ich freue mich, dass wir uns nach harten Verhandlungen auf eine transparentere Herkunftskennzeichnung geeinigt haben.“ Statt der bisherigen pauschalen Angabe „EU-Honig“ oder „Nicht-EU-Honig“ sollen künftig genaue Prozentangaben der Herkunftsländer des Honigs auf dem Etikett angegeben werden. Bernhuber: „Das hilft den Konsumenten, eine informierte Kaufentscheidung zu treffen. Und es hilft unseren heimischen Imkern. Denn die waren zunehmend einem unfairen Wettbewerb und enormen Preisdruck ausgesetzt, durch billigen Honig, der oft von außerhalb der EU in den Markt kommt.“

Rückverfolgbarkeit wird gewährleistet

Neben der verpflichtenden Herkunftsangabe hat das EU-Parlament auch den Aufbau eines Rückverfolgbarkeitssystems und die Einführung eines Referenzlabors durchgesetzt, um die Kontrollen zu verbessern und Verfälschungen durch systematische Tests aufzudecken. „Damit bremsen wir die Honigfälscher, die bisher ihre Geschäfte auf Kosten unserer Imker gemacht haben.“ Bei einer Untersuchung der EU-Kommission waren von 320 untersuchten Honig- Proben 147 verfälscht, die meisten davon aus Nicht-EU-Ländern, allen voran aus China. Nicht selten ist der importierte Honig mit Sirup aus Reis, Weizen oder Rüben gestreckt und mit Farbstoff versetzt. Marmelade darf wieder Marmelade heißen Auch der in Deutschland und Österreich verbreitete Begriff „Marmelade“ darf nach 22 Jahren Verbot in der EU wieder für Fruchtaufstrich aus allen Obstsorten wie Erdbeeren und Marillen verwendet werden. Auf Drängen der Briten war die Bezeichnung Marmelade seit 2002 nur für Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten erlaubt. „Das hat für viel Kopfschütteln gesorgt“, so Bernhuber. Mit dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU (Brexit) ist nun auch diese Sonderregelung Geschichte. Nach dem Inkrafttreten der Frühstücksrichtlinie muss diese durch die nationalen Parlamente bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

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  • Honigeinkauf: MRP - STOCK.ADOBE.COM
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AUTORRed. BW
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