Jetzt einsteigen in den Schutz des „Wasserlandes“

Oberösterreichs Bäuerinnen und Bauern sind führend, was die Teilnahme an der Öpul-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz Acker“ betrifft. Zusätzlich zum österreichweiten Agrar-Umwelt-programm gibt es in Oberösterreich auch die Landesstrategie „GrundWasser 2030“.

Flächendeckender Boden- und Gewässerschutz braucht hohe Teilnahmeraten.

Aktuell nehmen hierzulande 2150 Bäuerinnen und Bauern an der Grundwasserschutz-Maßnahme teil. Das entspricht 66 Prozent der Ackerflächen, gefolgt vom Burgenland mit 59 Prozent. In der Steiermark beispielsweise werden nur zwölf Prozent der Ackerflächen nach den Auflagen dieser Maßnahme bewirtschaftet. Aus Sicht des flächendeckenden Boden- und Gewässerschutzes sind hohe Teilnahmeraten unbedingt erforderlich. Ein Neueinstieg in diese Maßnahme ist noch heuer und nächstes Jahr im Zuge einer Beantragung im Mehr­fachantrag (MFA) jeweils bis 31. Dezember möglich. „Die ‚Boden.Wasser.Schutz.Beratung‘ der Landwirtschaftskammer Oberösterreich unterstützt gerne bei der Entscheidungsfindung“, betont Thomas Wallner, der Leiter des Referats.

Was Teilnehmer wissen sollten und zu beachten haben

Bis zum Jahresende bietet sich heuer somit die vorletzte Einstiegsmöglichkeit in das Programm. Was gilt es dabei zu beachten? Im ersten Teilnahmejahr müssen mindestens zwei Hektar Ackerfläche in der Gebietskulisse bewirtschaftet werden. Gewählt werden kann zwischen der Maßnahme „Zwischenfruchtanbau“ oder „System Immergrün“. Für die Ackerflächen im Gebiet sind betriebliche Aufzeichnungen zu führen, die Termine dafür müssen eingehalten werden. Stickstoffüberschüsse von mehr als zehn Kilogramm je Hektar aus vorangegangenen Kulturen müssen in OÖ mit einem Faktor von 0,6 berücksichtigt werden. Ebenso einzuhalten sind die Bestimmungen zur Bodenbedeckung über den Winter beziehungsweise zur Anlage einer Nachfolgekultur (Vermeidung von Schwarzbrache).

Bis spätestens 31. Dezember 2026 sind zehn Stunden Weiterbildung in Anspruch zu nehmen, ebenfalls bis 31. Dezember 2026 ist ein Wasserschutzkonzept zu erstellen, pro angefangenen fünf Hektar Ackerfläche  in der Gebietskulisse ist eine Bodenprobe zu ziehen. Innerhalb der Gebietskulisse ist der Einsatz bestimmter Wirkstoffe (Terbuthylazin, Metazachlor, Dimethachlor, S-Metolachlor) beim Anbau von Soja, Mais, Sorghum, Zuckerrübe und Raps verboten.

ls so genanntes „Top-Up“ gibt es in Oberösterreich mit der Strategie „GrundWasser 2030“ noch folgende Regeln zu berücksichtigen:

  • Verzicht auf N-haltige Dünger, Klärschlamm, Klärschlammkompost auf Ackerflächen von 15. Oktober bis 15. Februar, bei Mais bis 21. März des Folgejahres. Ausnahmen stellen Mist, Kompost und die Ausbringung auf Ackerfutterflächen dar.
  • Stickstoffgaben, die nach Abzug der Stall- und Lagerverluste mehr als 80 Kilogramm Nitrat-N, Ammonium-N oder Carbamid-N je Hektar und Jahr enthalten, sind zu teilen (Ausnahmen bei stabilisierten N-Düngern)
  • Verzicht auf die Anlage von Begrünungskulturen gemäß Variante drei der Maßnahme „Begrünung – Zwischenfrucht“
  • Chemische Pflanzenschutzmaßnahmen: Im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes muss im Vorfeld ein Kontrollgang durchgeführt werden beziehungsweise ist die Warndienstmeldung (www.warndienst.at) zu berücksichtigen und schlagbezogen zu dokumentieren.

Gründe für einen Einstieg in Gewässerschutz Maßnahmen:

  • Unsichere Märkte: Öpul-Maßnahmen sind bis Ende 2028 klar definiert und kalkulierbar
  • Gesetzliche Auflagen, zum Beispiel die Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung oder die Ammoniakreduktionsverordnung, werden mehr, zum Beispiel in Nitrat-Risikogebieten (Traun-Enns-Platte). Durch die freiwillige Öpul-Teilnahme wird die Erfüllung der Auflagen abgegolten.
  • Durch eine Teilnahme am Programm setzt man aktiv Maßnahmen zum Boden- und Gewässerschutz.
  • Eine rege Teilnahme verstärkt das positive Image für die außerlandwirtschaftliche Bevölkerung, vor allem durch sichtbare Veränderungen, wie zum Beispiel „Blühende Zwischenfrüchte im Herbst“.

Mit dem Öpul 2023 gibt es in Österreich ein Programm mit einer Vielzahl an Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse entsprechend abgegolten werden. Ein Neueinstieg in die Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ und/oder in andere Öpul-Maßnahmen, wie zum Beispiel „Erosionsschutz Acker“, „Bodennahe Gülleausbringung und Separierung“ sollte ernsthaft in Betracht gezogen werden. Das Ziel sind jedenfalls hohe Teilnahmeraten, um boden- und gewässerschonende Landbewirtschaftungsmaßnahmen bestmöglich und auch flächendeckend umsetzen zu können.

Etwas verändern – auch um etwas bewahren zu können

„Es empfiehlt sich auf jeden Fall, am Ball zu bleiben und das vielfältige Beratungs- und Informationsangebot zu nutzen und den eigenen Betrieb Öpul-fit zu machen. Frei
nach einem Zitat von Gustav Heinemann: ‚Wer nichts verändern will, wird auch das verlieren, was er bewahren möchte‘“, so Thomas Wallner, Leiter der Boden.Wasser.Schutz.
Beratung.

Quelle: bwsb

 

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