Mit 1. Juli startet der neue Agrarstromtarif der EVN, die BauernZeitung hat berichtet. Seit vergangenem Montag, 19. Juni, kann dieser unterzeichnet werden. Für Auskünfte zu diesem Landwirtschaftstarif mit Namen „Mega Smart Float Natur“ steht auch die EVN-Hotline 02236/200-201-20 zur Verfügung.
Strompreise fallen, aber nicht so rasch auf Vorkrisen-Niveau
Außerdem sind seit kurzem auf der Website des Energieversorgers alle Informationen zum Ein- beziehungsweise Umstieg nachlesbar (siehe: www.evn.at/home/Landwirtschaftstarif).
Kurz nach der Bekanntgabe dieses, auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft, maßgeschneiderten Tarifs ziehen andere Stromanbieter nach. Ebenso kündigte die EVN daraufhin an, auch für die Wirtschaft sowie Privatkunden die Tarife in den kommenden Wochen zu senken. „Wenn der Agrarstromtarif der EVN dazu beigetragen hat, dass Bewegung in den Strommarkt kommt und die Preise weiter fallen, dann war es die richtige Maßnahme zur richtigen Zeit“, betonte Bauernbunddirektor Paul Nemecek.
Auch die Raiffeisen NÖ-Wien mischt nun den Markt der Stromversorger auf und bietet seit vergangener Woche einen eigenen Stromtarif an: Der Ökostromtarif „Auri One“, der für alle Haushalte angeboten wird, ist mit einer 1-Jahresbindung versehen. Der Arbeitspreis pro Kilowattstunde beträgt 19,70 Cent netto, hierfür gilt eine Preisgarantie für zwölf Monate ab Abschluss des Vertrags. Hinzu kommt noch eine Grundpauschale von 4,16 Euro netto pro Monat, zuzüglich Netzgebühren. Nähere Infos zum neuen Raiffeisen-Stromtarif finden sich auch im Internet unter www.auri.at, wo eine Online-Preisberechnung und ein Online-Tarifwechsel möglich sind.
Welcher Stromtarif für den eigenen Betrieb der richtige ist, ist auch mithilfe von Tarifkalkulatoren wie der der E-Control (die BauernZeitung hat berichtet) festzustellen. Grundsätzlich unterscheiden sich die Tarife nach längerfristig gebundenen Fixtarifen (zum Beispiel „Auri“) und sogenannten Float-Tarifen, welche den Strompreis zum Beispiel monatlich oder im Fall des EVN-Agrarstromtarifs quartalsmäßig anpassen.
Monatsfloater geben dabei die Marktentwicklungen am schnellsten weiter: Gibt es aktuell sehr niedrige Energiebörsenpreise für Strom, sind auch diese Produkte am günstigsten. Steigen die Preise an der Börse, steigt auch der Strompreis für den Kunden sehr rasch an. Dies ist beim anderen Extrem, dem Fixpreis, nicht der Fall – hier werden die Einkaufspreise der Energieversorger erst zu einem späteren Zeitpunkt weitergegeben, umgekehrt sinken sie aber auch langsamer ab.
Die Stromtarife am Markt unterscheiden sich, wie auch viele Handytarife, in punkto Vertragsbindung. Bei einigen Tarifen gibt es keinerlei Bindung, der Liefervertrag ist also beiderseits jederzeit kündbar. Andere Tarife werden mit einer längeren Bindungsfrist und meist zusätzlichen Rabatten angeboten. Ein solcher Rabatt für das Eingehen einer 1-Jahres-Bindung wird zum Beispiel auch beim neuen EVN-Agrarstromtarif (hier konkret 10 Prozent für das erste Jahr bei Abschluss im Juni oder Juli, 5 Prozent bei Abschluss im August) angeboten.
Zahlreiche Rückfragen zu EVN-Landwirtschaftstarif
Dem Vernehmen nach trudeln rund um den von der EVN angebotenen Landwirtschaftstarif auch zahlreiche Anfragen ein. Wie erwähnt, ist ein Abschluss dieses Tarifs seit dem 19. Juni 2023 möglich, mit Vertragsabschluss wird auch das neue Tarifmodell wirksam: So kommen bei Abschluss im Juni für die verbleibenden Junitage noch die höheren Preise des 2. Quartals zur Anrechnung. Der EVN-Landwirtschaftstarif ist ein Quartals-Floater, das heißt, für jedes Quartal wird ein neuer Preis berechnet. Die Preisfestsetzung erfolgt vier Wochen vor dem Lieferquartal als Durchschnitt der vergangenen 3 Monate. Das heißt, dass sich die Preise in jedem Quartal – je nach Marktentwicklung – nach oben oder unten bewegen können. Für die Preisfindung im dritten Quartal (ab Juli 2023) heißt das zum Beispiel, dass hier der Durchschnittspreis der Vormonate März, April und Mai herangezogen wird.
EVN-Bestandskunden wird im Falle eines Umstiegs auf den Agrartarif ein zusätzliches Zuckerl gewährt: Bei Vertragsabschluss im Juni oder Juli wird für den Bestandskunden im Mai ein Rabatt von 30 Prozent gewährt. Ab Juni trägt der Stromkostenzuschuss für Landwirte zur Entlastung bei. Dieses Vorgehen vermeidet etwaige Probleme bei der gleichzeitigen Gewährung des Stromkostenzuschuss und des Rabattes im Juni. Der Umstiegs-Rabatt wird in Form einer Gutschrift gewährt.
EVN-Bestandskunden, deren Stromliefervertrag gekündigt wurde, sollten bei Wahl des neuen EVN-Landwirtschaftstarifs wie folgt vorgehen: Wenn ein L-Lastprofil und ein kommunikativer Smartmeter vorhanden sind, dann sollte ein sofortiger Umstieg auf den neuen Landwirtschaftstarif ab sofort möglich sein. Sind diese Voraussetzungen noch nicht erfüllt, dann ist bei „gekündigten“ Stromlieferverträgen“ zuerst der Tarif „Optima Garant 12“ abzuschließen und erst bei einem kommunikativen Smartmeter und einem L-Profil auf den neuen Landwirtschaftstarif umzusteigen. Das bedeutet, dass ein Umstieg in den neuen Landwirtschaftstarif auch bei aufrechter Bindung in „Optima Garant 12“ möglich ist.
Der Bauernbund sieht mit der Entwicklung bei den Agrarstromtarifen einen wichtigen Punkt der Forderungen, die bei den Obleutesitzungen in den Bezirken im Frühjahr behandelt wurden, in Umsetzung. „Unser Bauernbund-Forderungspapier dient uns weiterhin in unserer täglichen Arbeit als Handlauf und wir werden Maßnahme für Maßnahme abarbeiten“, bekräftigte Bauernbunddirektor Paul Nemecek.
Diese Woche wurde auch eine Sonderprüfung zur Tarifpreisgestaltung der EVN beim Landesrechnungshof angekündigt. „Ich bin mir auch sicher, dass der EVN eine maximale Transparenz bei Fragen der Preisgestaltung nicht schadet“, betonte dazu VP-Energiesprecher Toni Kasser. Man folge hier dem Beispiel anderer Bundesländer, wo die Landesrechnungshöfe ebenfalls mit Prüfungen betraut wurden.
Auskunft:
Online-Infos EVN-Landwirtschaftstarif: www.evn.at
EVN-Hotline: 02236/200-201-20
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