Für die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser über die Freimenge hinaus, werden nun auch Landwirte zur Kasse gebeten.

Ein in Mainz von der Landesregierung verabschiedeter Gesetzesentwurf sieht eine Erweiterung des bereits vor zehn Jahren eingeführten „Wasserentnahmeentgeltes“ vor, wie Agra-Europe berichtet. Damals waren die Landwirte jedoch von der Entgeltpflicht ausgenommen.
„Infolge des Klimawandels und der zunehmenden Wasserknappheit ist es erforderlich, weitergehende Maßnahmen vorzunehmen“, erklärte Umweltministerin Katrin Eder. Künftig werden bei der Entnahme zur Bewässerung 6 Cent je Kubikmeter Grundwasser und 2,4 Cent je Kubikmeter Oberflächenwasser fällig. Die grüne Regierungsvertreterin möchte so „Anreize für die Landwirte schaffen, achtsamer mit der Ressource Wasser umzugehen“ und „Abgabegerechtigkeit schaffen“. Demnach soll für Wasser- und Bodenverbände ein um die Hälfte reduziertes Entgelt verrechnet werden, um die gemeinschaftlich organisierte Gewässerbewirtschaftung rasch weiter auszubauen.
Zusätzlich will die rheinländische Landesregierung Investitionen in digitale Messtechnik mit bis zu 75 Prozent der Kosten fördern. Die vom deutschen Bundesland nunmehr lukrierten Einnahmen von bis zu 800.000 Euro netto seien laut Angaben der Umweltministerin zweckgewidmet und ausschließlich für Förderzwecke vorgesehen. Konkret will man Projekte zur effizienteren Bewässerung in der Landwirtschaft, etwa witterungsgesteuerte Beregnung, subventionieren.

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  • Bewässerung: Foto: etfoto - stock.adobe.com
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AUTORRed. CW
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