„Ab sofort dürfen Heurigenbesucherinnen und Heurigenbesucher, die die besondere, familiäre Buschenschank-Atmosphäre erleben wollen, zehn Monate im Jahr im Weingarten bei einem eleganten Glas Wiener Wein und ausgewählten Heurigenschmankerln den Weitblick über die Stadt Wien genießen“, berichtete Norbert Walter, Präsident des Landesweinbauverbandes Wien und erklärte: „Das ist ein wichtiger Schritt für die Erhaltung der Tradition Wiener Heuriger.“
Öffnungszeiten in Buschenschanken im Wein- und Obstgarten
Für die Ausschank im Weingarten wurden in den Corona-Jahren die Öffnungszeiten für die Wiener Heurigen erweitert. Diese Regelung galt jeweils nur für die Dauer eines Jahres.
Die Landwirtschaftskammer Wien hat nun in Zusammenarbeit mit der Stadt Wien eine neue und flexible Regelung ausgearbeitet, die seit 1. April 2023 dauerhaft gilt. Konkret heißt das, dass Buschenschanken im Wein- und Obstgarten zehn Monate pro Jahr an vier Tagen pro Woche aufsperren können – zusätzlich auch an Feiertagen. In den Monaten Dezember und Jänner muss der Buschenschank im Wein- und Obstgarten aber jedenfalls geschlossen bleiben. Bislang sah das Wiener Buschenschankgesetz für die Ausschank im Weingarten nur eine Öffnung von Freitag bis Sonntag plus Feiertage vor.
Im Unterschied zum Stamm-Heurigen dürfen Buschenschanken im Weingarten ihren Gästen nur kalte Mahlzeiten sowie saisonal begrenzt Getränke aus dem eigenen Betrieb anbieten. Dazu zählen Wein und Obstwein, Trauben- und Obstmost, Trauben- und Obstsaft aus betriebseigener Ernte sowie selbst gebrannte alkoholische Getränke.
Aktuelle Austeckzeiten:
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