Das Jahr 2023 startet mit spürbaren Unterstützungen für die Bürgerinnen und Bürger. Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, dass der Staat hilft und den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Seite steht.

Schon während der Pandemie wurden umfassende Schritte gesetzt, so wurde die Ökosoziale Steuerreform umgesetzt und der Eingangssteuersatz von 25 auf 20 Prozent gesenkt. Dieser Pfad setzt sich nun 2023 fort. Mit 1. Jänner ist die kalte Progression Geschichte. Die schleichende Steuererhöhung wurde abgeschafft und somit bleibt den Menschen nun effektiv mehr Geld. Zusätzlich werden die Sozialleistungen wie die Familienbeihilfe automatisch an die Inflation angepasst. Alles langjährige Forderungen, die nun umgesetzt wurden. Das sind Unterstützungen, die da ankommen, wo sie gebraucht werden.

Damit wir auch in Krisenzeiten Versorgungssicherheit in Österreich garantieren können, ist es zentral, gerade die Bäuerinnen und Bauern zu unterstützen und somit den Selbstversorgungsgrad bei Lebensmitteln zu sichern. Zum ersten Mal seit der Einführung des Euro 2002 ist es gelungen, steuerliche Grenzen im Rahmen der Pauschalisierungsverordnung für die Land- und Forstwirtschaft anzuheben. So wurde die Untergrenze von 400.000 auf 600.000 Euro angehoben. Auch die Einheitswert-Grenze für teilpauschalisierte Betriebe stieg von 130.000 auf 165.000 Euro. Die Einnahmengrenze für bäuerliche Nebentätigkeiten wie der Direktvermarktung wurde auf 45.000 Euro angehoben. Das bringt weniger Bürokratie und eine wirkliche Entlastung für die Bäuerinnen und Bauern. 

 

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AUTORRed. HP
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