Den ambitionierten Zeitplan für eine Regierungsbildung bis spätestens Ende Oktober wollen die beiden Parteichefs Anton Mattle (ÖVP) und Georg Dornauer (SPÖ) einhalten.

„Die Verhandlungen werden diese Woche in den Parteigremien abgeschlossen. Deshalb hat Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann die konstituierende Landtagssitzung für nächste Woche Dienstag einberufen. An diesem Tag soll die neue Tiroler Landesregierung ihre Arbeit aufnehmen“, so Mattle und Dornauer. In den Verhandlungsteams und den jeweiligen Steuerungsgruppen werden bis dahin noch letzte Details besprochen und das Regierungsprogramm finalisiert.

Vereinbarungen im Bereich Land- und Forstwirtschaft

Was den Bereich Landwirtschaft betrifft, konnten wesentliche Bauernbund-Forderungen in den Verhandlungen durchgesetzt werden. Auch wenn Details erst im Laufe dieser Woche bekannt gegeben werden, so steht bereits jetzt fest, dass die beiden Regierungsparteien in den Vereinbarungen im Bereich Land- und Forstwirtschaft wieder an der Bereitstellung der Kofinanzierung von Landesmitteln der LE 2023-2027, festhalten wollen, was besonders zur nachhaltigen Absicherung der heimischen Alm- und Berglandwirtschaft und der Klimawandelanpassung beiträgt. „Darüber hinaus konnte man sich darauf einigen, dass Landesmaßnahmen zur Absicherung der Berglandwirtschaft, insbesondere der Klein- und Kleinstbetriebe, sichergestellt werden, was für die heimische Landwirtschaft essenziell ist“, so Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler, der bei den Verhandlungsgesprächen die bäuerlichen Interessen vertritt.

„Es geht darum, unseren heimischen Bauernfamilien ein Bewirtschaften ihrer Höfe weiterhin zu ermöglichen und gleichzeitig die Eigenversorgung der Tiroler Bevölkerung mit hochwertigen regionalen Lebensmitteln sicherzustellen“, meint Geisler weiter. Dazu zählen für den versierten Bauernbundobmann unter anderem die Aufrechterhaltung und Ausfinanzierung bestehender Infrastrukturen auch auf der Alm, Maßnahmen zu setzen und zu finanzieren, die dem Klimawandel in der Land- und Forstwirtschaft entgegentreten und ein klares Bekenntnis zur klimafitten Bewirtschaftung heimischer Wälder.

„Darüber hinaus war es uns eine sehr wesentliche Forderung, die Investitionsförderung im Bereich der Tierwohlmaßnahmen fortzusetzen. Es war besonders wichtig, dass es hier ein gemeinsames Bekenntnis zur Stärkung des Tierwohls in unserem Land gab“, so Geisler weiter.

Bildung und tierärztliche Versorgung

Neben dem Erhalt der ländlichen und landwirtschaftlichen Bildungseinrichtungen im Land konnten sich die Koalitionspartner auch auf den Ausbau der tierärztlichen Versorgung einigen: „Die Sicherstellung der flächendeckenden tierärztlichen Versorgung wird explizit unterstützt. Dabei soll primär die Zusammenarbeit mit der VetmedUni Wien am Standort Kematen vertieft werden, was für die zukünftige tierärztliche Versorgung von Nutztieren in unserem Land sehr wichtig ist“, so Geisler.

Wolfsabschüsse werden beschleunigt

Die zentrale Bauernbund-Forderung zum Schutz von Menschen, Viehbeständen und zur Sicherung der im öffentlichen Interesse gelegenen Almwirtschaft besonders im Umgang mit Wolf und Bär wurde laut ersten Informationen wie folgt verhandelt: „Wir werden schnellstmöglich die rechtlichen Rahmenbedingungen im Tiroler Jagdrecht schaffen, um für eine schnelle und unbürokratische Umsetzung von Maßnahmen gegen Schad- und Risikotieren zu sorgen“, so Geisler. Dabei soll zukünftig die Landesregierung die Maßnahmen ohne lange bürokratische Wege beschließen können.

Auch Handschrift der SPÖ erkennbar

Von Seiten der SPÖ wurde als unverrückbare Koalitionsforderung die zukünftige Einführung einer „Baulandmobilisierungsabgabe“ formuliert.Klares Ziel dieser Forderung ist es, vor allem aufgrund von Altwidmungen bestehenden Baulandüberhang abzubauen und damit leistbaren Wohnraum zu schaffen. Vom Bauernbund wird in Frage gestellt, ob diese Maßnahme tatsächlich zu einer Verbilligung des Bauens in unserem Land führen wird. Eine entsprechende Abgabe darf aus Sicht des Bauernbundes nur für Flächen eingehoben werden, die aufgrund ihrer Größe und Lage für sozialen Wohnbau geeignet sind. Jedenfalls dürfen Eigenbedarfsflächen bis zu einem Ausmaß von 1.500 m2 nicht der Abgabe unterworfen werden.

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AUTORRed. HP
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