Das 2021 beschlossene Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) schafft durch die Neuentwicklung der Erneuerbaren Energiegemeinschaften die Basis zur Dezentralisierung der Energieversorgung. Mit der Gesetzesnovelle können sich nun Bürger, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen (KMU) innerhalb eines Niederspannungsbereichs (alle am selben Umspannwerk) für Erzeugung, Verbrauch und Speicherung erneuerbarer Energie zusammenschließen. Netzbetreiber sind dazu verpflichtet, das Stromnetz zur Verfügung zu stellen.
Rechtspersönlichkeit klären
Voraussetzung für die Gründung ist, dass die Energiegemeinschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit (Genossenschaft, Verein, etc.) darstellt und keine großen Unternehmen oder Energieversorger einschließt. Die Wahl der Rechtsform richtet sich dabei nach der potenziellen Größe der Energiegemeinschaft. Während für ein paar Kleinverbraucher der Verein geeignet ist, sollten bei Institutionen, Unternehmen oder Kommunen eher Genossenschaften realisiert werden, welche durch professionelle Betreuung und Revision Sicherheit geben. Das weiß auch „Wirtschaften am Land“-Obmann Josef Blank: „Für Projekte mit regionaler Energieverantwortung und Gemeinden ist die Genossenschaft genau das Richtige“. Mittlerweile bestehen hierzulande bereits über 15 Erneuerbare Energiegenossenschaften.
Breites Portfolio
Christoph Hammerl von der Abteilung für Wirtschafts-, Agrar- und Europafragen des Österreichischen Raiffeisenverbandes erklärt: „Das Um-und-Auf für die Wirtschaftlichkeit ist die Zusammensetzung der Mitglieder. Haushalte, die Stromspitzen in der Früh und am Abend haben, und Unternehmen, die den Strom untertags brauchen. Ein gesunder Mix aus Haushalten, öffentlichen Gebäuden und Unternehmen garantiert eine hohe Wirtschaftlichkeit der Gemeinschaft.“ Für Energiegenossenschaften sehe man im Raiffeisenverband den Schwerpunkt auch Richtung größeren Strukturen um ganze Ortschaften oder Gemeinden mit Energie versorgen zu können. Hammerl empfiehlt einen jährlichen Stromverbrauch der Energiegemeinschaft von ungefähr 80.000 Kilowattstunden, das entspricht dem Bedarf von circa 30 Haushalten.
Landwirte als Energiewirte
Gerade in ländlichen Regionen kann durch die Nutzung bestehender Hallen-, Fabriks- und auch Hausdächer mittels Photovoltaik die Energieversorgung vielfältiger gestaltet werden. Idealerweise werden auch bestehende Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen oder kleine Wasser- und Windkraftwerke in Energiegemeinschaften mit einbezogen. „Die bäuerlichen Betriebe nehmen eine Schlüsselrolle in der ländlichen Energieversorgung ein“ erklärt Plank. Erzeugter Sonnenstrom wird dabei am eigenen Hof genutzt und Übermengen können eingespeist und regional verwertet werden. „Der Landwirt kann damit die Rolle eines Energiewirts übernehmen.“
Aktuelle Hemmnisse
Der rasche Ausbau der dezentralen Energieversorgung wird derzeit von zwei Faktoren gebremst. Einerseits die begrenzte Netzkapazität und andererseits die hohe Nachfrage nach Anlagen und dadurch entstehende massive Verzögerungen bei Liefer- und Errichtungszeit. Auch die behördlichen Genehmigungen binden Zeit. All das sei ein massives Problem für einen raschen Ausbau der Energiegemeinschaften sind Plank und Hammerl einer Meinung.
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