Der „Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft“ wird konkret für Schweinebauern verlängert. Sie sind von Absatzausfällen in Gastronomie und Hotellerie besonders schwer betroffen.
Zum Teil sind die Umsatzeinbußen und Verluste der Schweinehalter als Folge der seit zwei Jahren dauernden Corona-Pandemie längst existenzbedrohend. Dazu kommt die Schweinepest in Polen oder Deutschland. „Durch die Corona-Krise und die Schließung der Gastronomie und Hotellerie sind verlässliche Absatzwege weggebrochen. Durch die Schweinepest wurden wir regelrecht mit billigem Fleisch aus Deutschland überschwemmt“, sagt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. „Ein ganzes Schwein aus Deutschland ist aktuell um 50 Euro günstiger als eines aus Österreich. Das führt dazu, dass unsere schweinehaltenden Betriebe seit Monaten nicht mehr kostendeckend produzieren können und mit jedem Handgriff im Stall ein Minus am Konto machen.“
Mit dem „Verlustersatz II“ speziell für den Schweinebereich werden nun zusätzlich 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Um den betroffenen Betrieben zumindest einen Teil ihres Einkommensverlustes der letzten Monate abzugelten. „Damit können wir die angespannte Situation etwas entlasten“, ist Köstinger überzeugt.
Antragstellung und Abwicklung der Gelder erfolgen über die Agrarmarkt Austria (AMA). Der Verlustersatz kann ab April beantragt werden.
Voraussetzungen für Verlustersatz II
Ist im Betrachtungszeitraum von Dezember 2021 bis Februar 2022 ein Verlust von zumindest 30 Prozent des Deckungsbeitrages gegeben, werden 70 Prozent des errechneten Verlustes als Zuschuss gewährt.
Die Berechnung wird pauschal durch die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft vorgenommen. Exakte Beträge je Mastschwein oder Zuchtsau werden im April vorliegen.
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Förderung ist mit 100.000 Euro gedeckelt.
Von Seiten des Bauernbundes wird die Ankündigung des Verlustersatz II natürlich begrüßt. Präsident Georg Strasser: „Die im Vorjahr schon niedrigen Schweinepreise sind jetzt endgültig in den Keller gerasselt. Die Betriebe können ihre Produktionskosten bei weitem nicht decken. Jedes verkaufte Schwein bringt ihnen statt eines Gewinnes derzeit 25 Euro Verlust.“
Viele Schweinehalter stünden mit dem Rücken zur Wand. Strasser: „Die Gästezahlen in der Gastronomie und im Tourismus liegen weit unter früheren Zeiten. Darunter leidet der Fleischabsatz massiv. Der Verlustersatz von 70 Prozent ist daher ein wichtiges Signal der Regierung in Richtung Bauern.“
„Tiefrot statt rosig“ sei die Lage der heimischen Schweinebauern aufgrund coronabedingt eingebrochener Absatzmöglichkeiten, aber auch wegen stark gestiegener Betriebsmittelpreise, sagt auch Oberösterreichs Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger. Der Verlustersatz II sei dringend nötig, um die Betriebe „zumindest etwas zu entlasten“. Sie fordert vom Handel und den Konsumenten faire Erzeugerpreise ein.
2021 haben rund 4.600 Betriebe, Schweinemäster und Zuchtsauenhalter, einen Verlustersatz in der Gesamthöhe von 28 Mio. Euro erhalten. Immerhin.
Damit sich ein Bauer in Wien einen Parkschein für eine Stunde leisten kann, müsse er heute mehr als ein Kilogramm Fleisch verkaufen, rechnete LK-Österreich-Präsident Josef Moosbrugger jüngst vor. Köstinger: „Die Schere von Kosten und Einkommen geht immer weiter auseinander.“
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