Mit 2022 kommt das Aus für unfaire Geschäftspraktiken

Am 30.09.2021 gab Bundesministerin Elisabeth Köstinger gemeinsam mit Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger eine Pressekonferenz mit dem Titel "Schluss mit unfairen Geschäftspraktiken!" in Wien. FOTO: BMLRT/Michael Gruber

Österreichs Landwirte sollen ab 2022 erstmals mit einem neuen Gesetz gegen unfaire Geschäftspraktiken des Handels geschützt werden. Verstöße, wie die verspätete Zahlung verderblicher Lebensmittel, Auftragsstornos in letzter Minute, einseitige oder gar rückwirkende Vertragsänderungen sowie generell die Verweigerung eines schriftlichen Vertrags durch die Einkäufer der wenigen und damit sehr mächtigen Handelsketten sollen mit hohen Strafen geahndet werden.

Einen konkreter Rechtsrahmen gegen solche unfaire Praktiken zulasten der Bäuerinnen und Bauern sowie eine eigene Ombudsstelle für Betriebe im Landwirtschaftsministerium (BMLRT) kündigten heute Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und der Präsident der LK Österreich Josef Moosbrugger an.

Beide haben kürzlich mit harscher Kritik am Lebensmittelhandel für Aufhorchen gesorgt Bäuerliche Lieferanten, aber auch andere Zulieferer wie Molkereien oder Fleischverarbeiter seien immer wieder mit „erpresserischen Zuständen“ konfrontiert, so Köstinger. Manche Handelsketten würden ihre Marktmacht missbrauchen. Der Anteil der Bauern an der Wertschöpfung gehe ständig zurück, während man von ihnen laufend die Einhaltung höherer Auflagen verlange, erklärte Moosbrugger. Beispiele dafür gebe es laut Köstinger genügend, so etwa jenes von einem Apfelbauern, bei dem 10 Tonnen Äpfel bestellt wurden. Acht davon seien verkauft worden, zwei seien unbezahlt retourniert worden. Andere Produzenten müssten zudem Werbekosten bezahlen, wenn ihre Erzeugnisse auf Flugblättern angeführt werden. Köstinger: „All das gehört der Vergangenheit an und wird künftig verboten“. Die Rechnung für von Bauern oder Verarbeitern gelieferte, leicht verderbliche Waren müssen schon bald binnen 30 Tagen beglichen werden.

Das Gesetz soll bereits am 1. Jänner 2022 in Kraft treten, fällt eigentlich in den Zuständigkeitsbereich von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, der Entwurf dafür geht mit heutigem Tag (30. September) in Begutachtung. Auch eine weisungsfreie Ombudsstelle wird es geben, angesiedelt im BMLRT, die anonymen Hinweisen gemeinsam mit der Bundeswettbewerbsbehörde nachgehen soll. Bei besonders krassen Verstößen drohen Strafen bis zu 500.000 Euro, so Köstinger.

Es gehe nicht an, dass der Handel „mit idyllischen Bildern“ aus der Landwirtschaft Werbung betreibe und gleichzeitig „den Bauern für deren Produkte den letzten Cent abringt“, erklärte Köstinger. „Wir wollen nicht nur am Plakat mit dabei sein, sondern auch auf der Abrechnung“, ergänzte Moosbrugger. Es müsse ein Ende haben, dass der Handel „immer zulasten der bäuerlichen Produzenten die Preisverhandlungen führt”, sagte Köstinger: “Der Erste und Wichtigste in der Wertschöpfungskette zahlt den Preis dafür, dass Lebensmittelkonzerne jährlich steigende Gewinn einstreifen”.

Basis ist eine EU-Richtlinie vom April 2019 “gegen unfaire Geschäftspraktiken entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette” (EU 2019/633), mittlerweile gemeinhin bekannt als UTP-Richtlinie. Diese hätte Österreich schon bis Mai umsetzen sollen, um spätestens per 1. November in Kraft zu treten. Das geht sich zwar nicht mehr aus, mit dem aktuellen Vorschlag wendet Österreich auch ein Vertragsverletzungsverfahren ab. Auf Nachfrage der APA erklärte Köstinger, auch wegen der Coronakrise habe sich die Umsetzung verzögert. Dafür würden in Österreich mit dem neuen Gesetz die Vorgaben der EU sogar „übererfüllt“. Dass damit auch die Konsumentenpreise für Lebensmittel anziehen würden, wurde von der Ministerin in Abrede gestellt. „Die Preise müssen nicht steigen.“ Nachweisbar hätten die Bauern aber in den vergangenen Jahren höhere Anteile an der Wertschöpfung gehabt.

Auf Nachfrage reagierte Köstinger auf Vorwürfe der Grünen, diese würden bei wichtigen Fragen wie der nationalen Umsetzung der GAP bewusst von der Landwirtschaftsministerin übergangen. „Das verwundert mich eher und ist nicht nachvollziehbar, weil die Grünen stets mit am Tisch sitzen“. Auch der Vorwurf, sie hätte in Brüssel das „Capping“, also eine vom EU-Parlament geforderte Deckelung der Agrarförderung von 100.000 Euro Obergrenze verhindert, sei falsch: Das sei in den Verhandlungen der Staats- und Regierungschefs abgelehnt worden. „Ich würde mir von den Grünen mehr Sachlichkeit und Fakten erwarten, wenn sie sich zu Wort melden.“

„Mit dem Verbot der unfairen Geschäftspraktiken schiebt die Bundesregierung diesen jetzt gesetzlich einen Riegel vor“, betonte Bauernbundpräsident Georg Strasser in einer ersten Stellungnahme.  Besonders am Lebensmittelmarkt werde mit harten Bandagen gekämpft. „Es ist ein täglicher Kampf um Marktmacht, Margen und niedrige Preise.“ Er erwartet damit auch mehr Fairness bei den Verhandlungen zwischen Bauernfamilien und allen anderen Akteuren in der Wertschöpfungskette. „Das ist ein großer Erfolg für uns als Bauernbund und für Elisabeth Köstinger, die sich bereits in ihrer Zeit als Europaparlamentarierin wie auch als Ministerin erfolgreich für diese Gesetzesinitiative eingesetzt hat“, so Strasser.

Für Niederösterreichs Bauernbundobmann Stephan Pernkopf und Direktor Paul Nemecek ist das Maßnahmenpaket gegen unfaire Geschäftspraktiken samt Einführung einer Ombudsstelle im Landwirtschaftsministerium „die Basis für mehr Fairness am Lebensmittelmarkt“. Corona habe die große Bedeutung der Landwirte für die Versorgungssicherheit Österreichs mit Lebensmitteln aufgezeigt. Für Pernkopf und Nemecek ist klar, dass es „jetzt erst recht“ mehr Anerkennung für die Leistungen der Bäuerinnen und Bauern brauche „und keine unfairen Geschäftspraktiken auf Kosten kleiner Familienbetriebe“. Zahlreiche Vergehen, bislang gängige Methoden, stehen künftig auf der Verbotsliste: So werden die Regelungen beim Zahlungsverzug strenger, ebenso schriftliche Verträge werden verpflichtend, wenn sich dies die Vertragspartner wünschen. „Gerade das schriftliche Festhalten von Vertragsinhalten ist dabei eine Absicherung für die bäuerlichen Betriebe, die ansonsten auch oft von kurzfristigen Stornierungen oder einseitig geänderten Lieferbedingungen betroffen sind, die künftig ebenfalls zu den unerlaubten unfairen Geschäftspraktiken zählen.“

Dass die Umsetzung der UTP-Richtlinie nun auf Schiene sei, wird auch von Oberösterreichs Bauernbundobmann Max Hiegelsberger begrüßt: „Die Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels ist besonders in Österreich sehr stark ausgeprägt. Drei große Ketten beherrschen mehr als drei Viertel des Marktes. Dem wird jetzt Einhalt geboten.“ Gerade die Bäuerinnen und Bauer leiden häufig unter dem Druck des Handels und waren diesem bisher gänzlich ausgesetzt. In Zukunft werde es für den Lebensmitteleinzelhandel „nicht mehr so einfach sein, mit Produzenten und Lieferanten seine unfairen Spielchen zu treiben.“ Die Schaffung einer Beschwerdestelle ermögliche es vor allem den kleineren Akteuren rasch und unkompliziert und ohne Angst vor eventuellen Repressalien gegen unfaire Praktiken vorzugehen.

Mehr Informationen und Details zum Thema finden sich unter www.landwirtschaft.at

Bernhard Weber

- Werbung -
AUTORRed. BW
Vorheriger ArtikelOmbudsstelle für Bauern ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit und Fairness
Nächster ArtikelHumus: Lösung für alles?