Nachhaltiges Wirtschaften, mehr Regionalität, gesunde Ernährung sowie die Sorge um das Tierwohl sind Trends, die in der Landwirtschaft in den letzten Jahren einen vermehrten Fokus auf die Heumilchproduktion bewirkten. Das brachte auch tiefgreifende Veränderungen in der Innenwirtschaft mit sich: Um Heumilch am Markt verkaufen zu dürfen, ist unter anderem der Einsatz von Heutrocknungsanlagen zur Erzeugung hochwertiger Futtermittel Pflicht. Viele solcher Anlagen sind mittlerweile auf den österreichischen Höfen zu finden. Doch ihr Einsatz birgt erhebliche Brandgefahren, die in jüngster Vergangenheit zu Brandfällen mit teilweise schwerwiegenden Folgen und Todesfällen geführt haben. Deshalb ergab sich aus Sicht der Behörden und der Versicherungswirtschaft die Notwendigkeit, einheitliche Richtlinien zu Aufstellung und Betrieb solcher Trocknungsanlagen zum Schutz vor Brandgefahren zu entwickeln.
Der Leitfaden „Aufstellungshin-weise für Warmlufterzeuger zur Trocknung von Erntegütern“ wurde von der Brandverhütungsstelle für Oberösterreich herausgegeben und umfasst sämtliche indirekt befeuerte Trocknungsanlagen und Warmlufterzeuger, die mit biogenen Brennstoffen (wie zum Beispiel Hackgut, Pellets oder Stückholz) betrieben werden.

Typische Brandgefahren

Die Brandgefahren ergeben sich aus der Art der Anlagen: Eine Brennkammer wird mit biogenen Brennstoffen beschickt, durch einen Ventilator Luft angesaugt und mittels Wärmetauscher erhitzt. Anschließend wird die warme Luft über Schläuche oder Rohrsysteme in die losen oder gepressten Erntegüter eingeblasen. Besonders im Bereich des Warmlufterzeugers kam es immer wieder zu Entstehungsbränden und zu Verschleppungen von Bränden bis in die Bergeräume.

Ein zentrales Risiko bei mit festen Brennstoffen beschickten Warmluft-erzeugern stellt das Öffnen der Brennkammer beim Nachlegen dar: Dabei können Verbrennungsrückstände bzw. Glut herausfallen, werden anschließend vom Ventilator angesaugt und direkt in das Trocknungsgut eingebracht. Ein Brand ist vorprogrammiert. Selbst bei automatischen Anlagen wie Hackschnitzelkessel, in die der Brennstoff automatisch hinein gefördert
und die entstehende Asche in einen Aschebehälter befördert wird, sind Brandfälle passiert. Wurde der Asche­behälter aufgeschoben oder nicht sachgemäß geschlossen, konnte wiederum der Ventilator Reste der Asche ansaugen und verteilen. Da Asche bis zu
72 Stunden so warm sein kann, dass sie Heu entzündet, führte das ebenfalls zu Problemen.
Das wesentliche Thema ist also nicht die Anlage selbst, sondern deren Verbrennungsrückstände. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurden gemeinsam mit Herstellern solcher Trocknungsanlagen Schutzmaßnahmen entwickelt, um die Brandgefahren zu minimieren. Eine davon stellt ein Verriegelungsschalter dar, der entweder das Öffnen der Brennkammer bei laufendem Ventilator gar nicht zulässt oder den Ventilator beim Öffnen der Aschelade automatisch abschaltet.

Trocknungsanlagen richtig aufstellen

Von Landwirten wie von Seiten der Behörden und Bausachverständigen stellte sich in der Praxis die Frage, nach welchen Regelwerken man sich beim Aufstellen von Trocknungsanlagen richten sollte. Da ein Großteil dieser Anlagen nicht fix verbaut, sondern ortsveränderlich sind (zum Beispiel im Winter im Schuppen eingelagert, im Frühjahr wieder aufgestellt), fallen sie nicht unter die Regelungen für Feuerstätten. Denn eine Feuerstätte muss per Definition ständig an einer Stelle verbaut sein. Speziell in Oberösterreich ist das ein zentrales Thema. Die Anlagen werden eher als Maschine betrachtet. In diesen Fällen gelten die Aufstellungsrichtlinien des Leitfadens. Die vorgegebenen Abstände (vier Meter zwischen dem mobilen Warmlufterzeuger und Gebäuden sowie zwei Meter zu Bauplatz- und Grundstücksgrenzen) müssen eingehalten werden. Wird der Abstand zu Gebäuden unterschritten, muss die zugekehrte Gebäudeaußenwand als Trennwand in REI/EI 90 (Brandwiederstandsklasse) sowie Baustoffen in mindestens A2 ausgeführt werden.

Wird eine Trocknungsanlage jedoch in einem Gebäude aufgestellt, dann ist diese gleich zu betrachten wie eine Feuerstätte. Sie unterliegt damit denselben Anforderungen wie Feuerstätten. Auch wenn die Anlage im Freien im Nahbereich von Gebäuden (unter zehn Metern Abstand) aufgestellt wird, wie zum Beispiel in einem Innenhof, muss sie an ein geprüftes Rauchfangsystem angeschlossen werden. Nur bei Abständen über zehn Meter ist eine Abgasführung, wie sie von den verschiedenen Herstellern angeboten wird, ausreichend.

Praxishinweise zur Wartung und zu Schutzvorrichtungen

Im Nahbereich – entspricht einer Gehweglänge von circa 40 Metern –sollte ein tragbarer Feuerlöscher angebracht sein. Weiters ist darauf zu achten, dass nur Schläuche zum Einblasen der warmen Luft verwendet werden, die schwer brennbar und selbstverlöschend sind. So ist sichergestellt, dass im Brandfall keine Brandweiterleitung im Sinne eines Zündschnureffektes bis in den Trocknungs- oder Bergeraum passiert. Selbst gezimmerte Kanäle aus Holz können Auslöser für Brandweiterleitungen mit verheerenden Folgen sein.

Die regelmäßige Reinigung und Wartung aller Anlagenteile sind wichtig, um Staub und Verschmutzungen zu verhindern. Denn diese können zum Glosen beginnen und über den Ventilator wieder in das Heu eingeblasen werden. Auch bei der Einlagerung in den Wintermonaten bzw. vor erneuter Inbetriebnahme ist auf Sauberkeit zu achten. Eine witterungsgeschützte Lagerung verhindert die Bildung von Rost (Lochfraß) und schützt die Brennkammer. Viele Hersteller haben auf dieses Praxis-Problem mit der Umstellung auf Brennkammern aus Edelstahl reagiert.

Zusätzlich gibt es bei einem Großteil der Anlagen mittlerweile einen Schutz vor Überhitzung: Ein verbauter Sensor misst die Lufttemperatur. Wird die Abluft zu heiß, wird der Ventilator aus- und die Anlage automatisch abgeschaltet. Teilweise ist dieser Vorgang mit einer Warnakustik (z. B. einer Sirene) verbunden.

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AUTORred.EH
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