Am Dienstag, dem 9. Mai 2017, begann am Landesgericht Innsbruck der Prozess um eine Kuhattacke auf eine deutsche Urlauberin im Jahr 2014. Die Mutterkuh hatte die Wanderin, die einen Hund an der Leine geführt hat, angegriffen und ihr tödliche Verletzungen zugefügt. Die Hinterbliebenen fordern nun 360.000 Euro Schadenersatz.
Mit Sorge beobachtet LAbg. Martin Mayerl den Prozessauftakt. „Der Vorfall im Pinnistal ist ohne Zweifel eine menschliche Tragödie. Dass nun aber der Landwirt, der mittels mehrerer Warnschilder explizit auf die mögliche Gefahr aufmerksam gemacht hat, nun mit aller Gewalt zum Schuldigen gemacht werden soll, ist für mich nicht nachvollziehbar. Wenn diese Klage Erfolg hat, dann wird es die seit Jahrhunderten in Tirol praktizierte Form der freien Almbewirtschaftung in Zukunft nicht mehr geben. Das bisher übliche Nebeneinander von Wanderern und Tieren hätte dann ein Ende. Nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für den Tourismus wären die Auswirkungen dramatisch“, ist Mayerl, selbst Bauer in Dölsach, überzeugt.
„Landwirtschaftskammer und Tourismusverbände haben in den letzten Jahren massiv in Richtung Aufklärung und Bewusstseinsbildung gearbeitet“, verweist Mayerl auf die mittlerweile überall anzutreffenden Hinweisschilder und aufgelegten Infofolder: „Ohne ein gewisses Maß an Eigenverantwortung wird es aber nicht gehen. Eine vollständige Abzäunung von Weideflächen ist in Almgebieten nicht möglich.“