Schlachtungen am Bauernhof sollen erleichtert werden, so die Absicht einer im Gesundheitsausschuss des Nationalrats am Donnerstag, 18. März 2021 einstimmig angenommenen Entschließung.
Auf Initiative von ÖVP, Grünen und Neos soll eine bundesweite gesetzliche Regelung für die stressfreie Schlachtung von Rindern, Schafen, Schweinen oder auch Geflügel geschaffen werden. Unter Einhaltung der hohen österreichischen Veterinär- und Lebensmittelhygienestandards soll künftig die Schlachtung der Tiere auch in mobilen Schlachtboxen oder im gewohnten Lebensumfeld möglich sein. In Oberösterreich, in der Steiermark und in Tirol sind mobile Schlachtanlagen bereits im Einsatz.
ÖVP-Tierschutzsprecher, Abg.z.NR Franz Eßl hält die Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Nutztiere, wie zum Beispiel auf der Weide, im Auslauf oder an der Futterstelle für „ganz im Sinne des Tierwohls“. Die neue Regelung stärke auch die Direktvermarkter und schaffe neben mehr Tierwohl auch verbesserte Einkommensmöglichkeiten für die Bauernfamilien, so Eßl. Beabsichtigt ist zudem, dass der Einsatz mobiler und teilmobiler Schlachtanlagen sowie auch regionaler Schlachthöfe im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik speziell gefördert werden soll. Ziel der Initiative ist es nicht zuletzt, lange Tiertransporte zu vermeiden und den Stress der Tiere bei der Schlachtung so gering wie möglich zu halten.
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- W200727 Mobile Schlachtung: Maschinenring