Kommentar von Bernhard Weber,
Chefredakteur.
Mit der Sonder-Maßnahme „Verlustersatz“wird nun indirekt den besonders hart vom mittlerweile monatelangen Lockdown in Gastronomie und Hotellerie betroffenen Bauern unter die Arme gegriffen. Der Bund stellt dafür stolze 60 Mio. Euro aus dem Agrarbudget bereit. Wie alle Beteiligten (von Landwirtschaftsministerin Köstinger abwärts bis zur AMA, die mit der Abwicklung betraut wurde) betonen, sollen die Beantragung und Auszahlung der Gelder möglichst unbürokratisch und rasch erfolgen. Mit einer Genehmigung ist zeitnah zu rechnen. Seit Montag und bis 15. Juni 2021 können Ansuchen gestellt werden. Die erste Tranche soll noch im April ausgezahlt werden. Die Auszahlung des Verlustersatzes für Jänner, Februar und März 2021 in einer zweiten Tranche.
Auch wenn für viele Bauern die Zeit drängt, eine sofortige Antragstellung führt zu keinerlei Vorteilen. Die Anträge werden nicht nach dem Einreichdatum gereiht. Jeder Antrag findet Berücksichtigung, heißt es.
Eher zu befürchten ist, dass die 60 Millionen zu wenig sind, um alle Anträge zu bedienen. In diesem Fall erfolgt dennoch kein Stopp der Antragsannahme, sondern eine aliquote Kürzung der Gelder für alle Antragsteller. Bis zuletzt wurde auch befürchtet (und hinter vorgehaltener Hand kritisiert), dass „nur“ Schweine- und Weinbauern die Sonderhilfe bekommen sollen. Mittlerweile ist sie auch für Erdäpfelerzeuger oder Legehennenhalter für Bodeneier in Ausarbeitung. Und nachdem die Welt die Corona-Pandemie noch längst nicht in den Griff bekommen hat, bleibt zu befürchten, dass die Krise auch noch andere Agrarsparten heftig beuteln wird.