Bauern bekommen demnächst Absatzverluste teilweise ersetzt

In intensiven Verhandlungen mit dem Landwirtschaftsministerium haben Vertreter des Bauernbundes und der Landwirtschaftskammer erreicht, dass Landwirten verlorene Einkünfte aufgrund COVID-bedingter Ausfälle teilweise ersetzt werden. Bundesministerin Elisabeth Köstinger hat veranlasst, dass dafür 60 Millionen Euro zur Verfügung stehen sollen.

Ab 15. Februar kann der Verlustersatz von 70 % für die indirekt Betroffenen in der Landwirtschaft beantragt werden. Finanziert wird diese wichtige Unterstützung für die bäuerlichen Betriebe Umschichtungen innerhalb des Agrarressorts.

Die pandemiebedingte Schließung der Gastronomie und Hotellerie im zweiten Lockdown seit Herbst vergangenen hat auch viele Landwirte massiv getroffen. Für nicht wenige Betriebe haben die Umsatz- und damit Einkommenseinbußen nach Absatzverluste bereits ein existenzbedrohendes Ausmaß erreicht.

Weil die bäuerlichen Betriebe und die verschiedenen Sparten in der Landwirtschaft unterschiedlich hart vom Absatzeinbruch betroffen sind, werde der Verlust „für die betroffenen Betriebszweige einzeln pauschal berechnet. Übersteigt dieser eine bestimmte Höhe, werden 70 Prozent des errechneten Verlustes als Förderung gewährt“, verlautete aus dem Büro von Landwirtschaftsministerin Köstinger.

Konkret erhalten landwirtschaftliche Betriebe unter folgenden Voraussetzungen die Unterstützung:

  • Bei entsprechend nachgewiesenem Verlust im Zeitraum von Oktober 2020 bis März 2021. Als Vergleichszeitraum dienen die gleichen Monate von 2019 und 2020;
  • Bei einem Verlust von zumindest 30 % des Deckungsbeitrags (für die Weinwirtschaft gibt es ein eigenes Berechnungsmodell).

Als Verlusthilfe gewährt werden 70 Prozent der pauschal ermittelten Einbußen. Dabei handle es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die beihilfenrechtliche Grenze der EU liegt bei maximal 100.000 Euro für jeden landwirtschaftlichen Primärproduzenten. Die Abwicklung erfolgt mittels Antragung bei der Agrarmarkt Austria (AMA).

Der Verlustersatz kann von allen Landwirten beantragt werden, die entsprechende Einbußen nachweisen können. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger erklärte gegenüber der BauernZeitung: „Viele Bäuerinnen und Bauern brauchen jetzt unsere Hilfe. Mit dem Verlustersatz für indirekt betroffene Betriebe in der Landwirtschaft lindern wir existentielle Nöte und fangen die größten Verluste auf. Die Hilfen sollen möglichst schnell, einfach und direkt bei den betroffen Betrieben ankommen.“

Laut der Ministerin, dem Bauernbund und der Landwirtschaftskammern sind Schweinebauern und Weinbauern besonders sehr stark betroffen. Köstinger: „Große Verluste verzeichnen aber auch Rinderhalter, Geflügelbetriebe oder Obst- und Gemüsebauern.“

Der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, Josef Moosbrugger, begrüßt das dringend erforderliche Hilfspaket für besonders betroffene Sparten: „Die Landwirtschaft ist eng mit der Gastronomie, dem Tourismus und der gesamten Lebensmittelindustrie verflochten. Die Corona-Krise trifft daher die Landwirtschaft ebenso heftig, insbesondere pauschalierte bäuerliche Betriebe. Nun hilft die Bundesregierung mit dem Verlustersatz besonders betroffenen Bäuerinnen und Bauern. Es unterstützt diese dabei, die Produktion auch weiterhin zu gewährleisten.

Bauernbund-Präsident Georg Strasser, zugleich Vorsitzender des Landwirtschaftsausschuss im Parlament, sagt: „Was sich schon im ersten Lockdown abgezeichnet hat, ist im zweiten harten Lockdown bittere Realität geworden. Veredelungsbetriebe haben mit herben Absatzverlusten zu kämpfen. Dieses Problem haben wir bereits im Herbst aufgezeigt. Nun freut es mich, dass eine praxistaugliche Lösung für diese indirekt betroffenen Betriebe möglich gemacht wurde.“ Strasser bedankte sich dafür „bei der gesamten Bundesregierung, allen voran bei Bundesministerin Köstinger.“

Auch die Agrarlandesräte von Oberösterreich und der Steiermark, Max Hiegelsberger und Hans Seitinger, beide zugleich Obmänner der Landesbauernbünde, zeigten sich betont zufrieden mit der Entscheidung. Hiegelsberger: „Oberösterreich als das Tierhaltungsland Nummer eins trägt mit 40 Prozent der Schweineproduktion und 30 Prozent der Rinderhaltung wesentlich zur Ernährungssouveränität in Österreich bei. Der Verlustersatz für indirekt betroffene Landwirte ist ein klares Zeichen der Bundesregierung für eine rentable und zukunftsfähige Tierhaltung in Österreich. “Wir haben in den vergangenen Wochen beständig an einer unbürokratischen und praktikablen Lösung gearbeitet.“ Seitinger: „Das Ausbleiben von Millionen Gästen im Tourismus und das Schließen der Gastronomie trifft auch viele steirische Bäuerinnen und Bauern hart. Mit diesem Hilfspaket können zahlreiche Existenzen gerettet werden.“

Weinbaupräsident Johannes Schmuckenschlager verweist besonders auf die durch fehlende Absatzmärkte und massive Marktverwerfungen betroffenen Winzer: „Als Zulieferer der Gastronomie und Hotellerie finden deren Produkte zu einem guten Teil im Außer-Haus-Verzehr Absatz. Viele sind sehr innovativ, um die Vermarktung ihrer Weine aufrecht zu erhalten. Es braucht aber auch finanzielle Unterstützung, um die durch den Lockdown verursachte Lücke zu verkleinern.“

Der generelle Tenor auch in den anderen Landes-Bauernbünden lautet: „Die Bundesregierung und besonders Ministerin Köstinger machen damit klar, dass sie fest hinter unserer kleinstrukturierten Landwirtschaft stehen.“ Mit dieser Überbrückungshilfe sollen besonders betroffene Betriebe nach dieser Krise wieder positiv in die Zukunft blicken können.

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AUTORBernhard Weber
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