Das Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments für den EU-Haushalt und die Ratspräsidentschaft haben eine vorläufige politische Einigung über die künftige EU-Finanzierung erzielt. Am EU-Agrarhaushalt hat sich in den Schlussabstimmungen mit dem Europaparlament nichts mehr geändert. Danach gilt das Ergebnis vom EU-Gipfel im Juli. In den Jahren 2021 bis 2027 sind 258,6 Mrd. Euro für die Direktzahlungen und die Marktstützungen in den 27 EU-Mitgliedstaaten vereinbart. Für die ländlichen Förderprogramme sind in der kommenden Finanzierungsperiode 77,5 Mrd. Euro vorgesehen.
Der Verteilungsschlüssel der 2. Säule wird zudem zugunsten einiger Länder verbessert. Österreich bekommt von den 77,5 Mrd. Euro 250 Mio. Euro mehr, Deutschland 650 Mio. Euro und Frankreich 1.600 Mio. Euro. In ihren Schlussfolgerungen erweiterten die Staats- und Regierungschefs zudem die Umverteilungsmöglichkeiten zwischen den beiden Säulen der GAP. 25% der Mittel dürfen zwischen den beiden Säulen verschoben werden. Für Agrarumweltmaßnahmen dürfen die EU-Mitgliedstaaten sogar bis zu 40% aus den Direktzahlungen für die ländlichen Förderprogramme verwenden.
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft verhandelte am Schluss mit den Europaabgeordneten unter hohem Zeitdruck, weil mit dem mehrjährigen EU-Haushalt auch das Aufbauprogramm wegen der Corona-Krise verbunden ist. Hier drängen alle Beteiligen auf eine möglichst rasche Bereitstellung der Mittel. In den Genuss der Corona-Mittel können auch Landwirte kommen. AIZ (E.Z.)
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