Die österreichischen Nutztierhalter bekennen sich zum Tierwohl und zum Tierschutzgesetz. Das betonte der Verein Nachhaltige Tierhaltung Österreich (NTÖ) zur Tierhaltungsverordnung. Die vorliegende Novelle des Tierschutzgesetzes bzw. die 1. Tierhaltungsverordnung sei das Ergebnis eines jahrelangen Diskussionsprozesses, so der NTÖ. Der vorliegende Entwurf stelle vor allem rund um die Eingriffe bei Nutztieren eine klare Verbesserung des Tierschutzes dar, so die Nutztierhalter. Die neue Regelung sieht vor, dass sämtliche Eingriffe beim Nutztier ausschließlich unter Schmerzausschaltung beziehungsweise Schmerzlinderung vorgenommen werden sollen.
Kompromissbereit und zukunftsorientiert
Der Verband Österreichischer Schweinebauern (VÖS) betonte: “In der 1. Tierhaltungsverordnung wird auch Folgendes festgehalten: Wenn praxistaugliche, sichere und durch den Landwirt anwendbare Verfahren zur Betäubung der Ferkel bei der Kastration zugelassen werden, müssen diese künftig auch zur Anwendung kommen. Dies zeigt, dass sich österreichische Schweinehalter bei der Forderung nach mehr Tierschutz kompromissbereit und zukunftsorientiert zeigen.” Festzuhalten sei jedoch, “dass weder in Österreich noch in der gesamten EU ausgereifte, praxistaugliche Alternativen zu finden sind”. Zu den diskutierten Verfahren im Bereich der Ferkelkastration zählen u. a. die umstrittene Behandlung mit Medikamenten, welche das Hodenwachstum und damit die Bildung von Sexualhormonen sowie des typischen Ebergeruchs vermindert. Für die Zentrale Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Rinderzüchter (ZAR) stellt der Entwurf einen “praxistauglichen Kompromiss” dar. Die österreichische Vor-reiterrolle in Europa im Bereich Tierschutz, Tierhaltung und Tierwohl werde mit der 1. Tierhaltungsverordnung weiter ausgebaut, betonte ZAR-Obmann Stefan Lindner. Kritik an der Verordnung kam von verschiedenen Tierschutzorganisationen. Diese bemängeln u. a., dass das Verbot der dauernden Anbindehaltung von Rindern Ausnahmen enthält und Vollspaltenböden in der Schweinehaltung weiter erlaubt sind. Außerdem werde das Auswildern von Fasanen, Rebhühnern, Enten und Hasen, die in menschlicher Obhut gezüchtet wurden, durch die Novellierung nicht verboten, kritisieren die Tierschützer. Die Novelle zur Tierhaltungsverordnung wird nun begutachtet und gelangt danach in den Ministerrat. Ein Zeitpunkt für den Beschluss im Nationalrat ist noch nicht fixiert.
Überblick: Ziele der Verordnung
• Steuerung von verbesserten Haltungsbedingungen im Rahmen von Tiergesundheitsdienst-Programmen;
• Alle Eingriffe an Nutztieren sollen nur nach wirksamer Betäubung und/oder postoperativ wirksamer Schmerzbehandlung durchgeführt werden;
• Verbesserung des Wohlbefindens landwirtschaftlicher Nutztiere bei der Haltung;
• Überwachung der Haltungsbedingungen von Masthühnern.
• Die Verordnung kann online unter www.ris.bka.gv.at nachgelesen werden.
Eva Zitz