Die Aufhebung der EU-Milchquotenregelung komme einer Enteignung gleich – mit dieser Begründung haben mehrere Landwirte im Vorjahr Schadenersatzansprüche insbesondere für getätigte Quotenkäufe an die Agrar Markt Austria (AMA) gestellt. Parallel dazu wurden die Ansprüche auch im Wege der Amtshaftung gegenüber der Finanzprokuratur geltend gemacht. Nach eigenen Recherchen sind bei der AMA elf solcher Anträge eingelangt. Die AMA hat diese Forderungen per Bescheid abgewiesen, auch die Finanzprokuratur hat die Forderungen abgelehnt. Im vergangenen Dezember kam es deswegen nun vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof zu ersten Beschwerdeverfahren. Begründung: Der Staat bzw. die Agrarmarkt Austria als Behörde der Republik tragen Verantwortung dafür, dass die Landwirte nach dem Ende der EU-Milchquotenregelung per 31. März 2015 finanzielle Schäden erlitten hätten. Laut Medienberichten hat der Klagenfurter Anwalt Michael Sommer (Kanzlei Gheneff – Rami – Sommer) in einem dieser Verfahren namens eines Milchbauern aus NÖ Schadenersatz in Höhe von 127.530 Euro eingefordert. Der Bundesverwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde kürzlich abgewiesen. Die Begründung dafür lautet im Wesentlichen, dass sich das Auslaufen der Milchquotenregelung unmittelbar aus dem EU-Recht ergäbe. Die AMA habe keine rechtliche Grundlage zur Verfügung, um der Forderung der Bauern zu entsprechen. Vielmehr wären allfällige Ersatzansprüche aufgrund der behaupteten Entwertung der Milchquoten unmittelbar gegen die Europäische Union zu richten. Auch die weiteren Anträge dürften wenig Aussicht auf Erfolg haben. Der Europäische Gerichtshof hat bereits 1991 klargestellt, dass die Milchquoten nicht unter den Eigentumsbegriff fallen. Zudem hat die Milchquotenregelung immer nur befristet gegolten. Spätestens im Jahr 2009 war klar, dass die Quotenregelung 2015 auslaufen würde. Dies wurde in Fachmedien auch ausführlich berichtet.
Hans Maad