Geflügelpest – ab sofort gilt österreichweit Stallpflicht

Maximale Sicherheitsstufe wird eingezogen, um unsere wertvollen Geflügelbestände dauerhaft zu schützen.

Ab sofort gilt für sämtliches Geflügel Stallpflicht. ©agrarfoto.com
Ab sofort gilt für sämtliches Geflügel Stallpflicht. ©agrarfoto.com
Das gesamte Bundesgebiet Österreichs gilt mit heutigem Tag (Montag, 9. Jänner 2017) als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest- bzw. Vogelgripperisiko. Darauf haben sich in der Vorwoche Vertreter aller Bundesländer, der Geflügelwirtschaft, des Landwirtschaftsministeriums, der Landwirtschaftskammer sowie der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (Ages) und der Veterinärmedizinischen Universität verständigt. Grundlage der Entscheidung war eine Analyse der aktuellen epidemiologischen Situation.

Biosicherheitsmaßnahmen

Das bedeutet, dass zum Schutz der heimischen Geflügelbestände gemäß Geflügelpestverordnung Biosicherheitsmaßnahmen zu treffen sind. Für alle Geflügelhalter – auch für nicht kommerzielle Kleinhaltungen – gelten ab sofort folgende Maßnahmen:
• Unterbringung des Geflügels in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest nach obenhin abgedeckt sind.
• Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen.
• Die Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
• Die TierhalterInnen haben vermehrtes Augenmerk auf die Gesundheit der Bestände zu legen und allfällige Veränderungen (wie z. B. Rückgang der Legeleistung, Abfall der Futter- und Wasseraufnahme und erhöhte Sterblichkeit) umgehend dem betreuenden Tierarzt bzw. der Behörde zu melden.

Fälle in der Nähe von Bratislava und Brünn

In Europa breitet sich seit November das A(H5N8)-Virus als Erreger der Geflügelpest aus. Aktuell haben die slowakischen und tschechischen Behörden in der letzten Dezemberwoche Fälle in der Nähe von Bratislava und Brünn bestätigt.
In den vergangenen Monaten wurden in Europa insgesamt 398 Fälle bei Hausgeflügel und 351 Fälle bei Wildgeflügel behördlich festgestellt. Insgesamt sind bereits 18 Staaten betroffen. Am Nationalen Referenzlabor der Ages in Mödling wurden bisher 749 Proben von Wildvögeln und Hausgeflügel auf das A(H5N8)-Virus untersucht. Nachgewiesen wurde das Virus bei 29 Wildvögeln (davon 23 im Bodenseegebiet, zwei in Salzburg und vier in Oberösterreich) bzw. in einem Putenbetrieb in Vorarlberg.
Bisher sind weltweit keine Erkrankungsfälle von Menschen durch A(H5N8)-Viren bekannt geworden. Es handelt sich daher ausschließlich um eine Tierseuche, die alle Arten von Geflügel betreffen kann.

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