Mit dem Herbstantrag 2016 bietet sich letztmalig die Möglichkeit, neu in das Umweltprogramm Öpul 2015 einzusteigen bzw. auch neuen Maßnahmen erstmals zu beantragen. Zur Abgabe des Herbstantrags ist das Internetportal www.eama.at zu nutzen. Die Antragsfrist läuft noch bis 15. Dezember 2016, wobei der Antrag selbstständig oder mit Hilfestellung der Landwirtschaftskammer gestellt werden kann. Nach dem Herbstantrag 2016 ist die Neuteilnahme am Öpul 2015 bzw. an einzelnen Maßnahmen des Programms nicht mehr möglich.
Höherwertige Maßnahmen
Betriebe, die bereits am Öpul teilnehmen und keine neuen bzw. höherwertigen Maßnahmen planen, brauchen den Herbstantrag 2016 nicht mehr zu stellen.Wer bei bestehender Öpul-Teilnahme in sog. “höherwertigen Maßnahmen” wechseln will, hat dazu noch bis zum Herbstantrag 2018 die Möglichkeit. Beispiele wären der Wechsel von der Maßnahme “Begrünung-Zwischenfrucht” auf “System Immergrün” oder von “UBB” auf “Biologische Wirtschaftsweise”. Beim Umstieg in höherwertige Maßnahmen per Herbstantrag 2016 ist zu beachten, dass die Auflagen der höherwertigen Maßnahme ab 1. Jänner 2017 einzuhalten sind, weiters ist ab diesem Termin auch die Rückkehr in die Ausgangsmaßnahme nicht mehr möglich. Die einjährigen Maßnahmen “Tierschutz-Weide” und “Tierschutz-Stallhaltung” können letztmalig zum Herbstantrag 2019 beantragt werden. Der Verpflichtungszeitrum beträgt hier jeweils ein Jahr und endet somit letztmalig am 31. Dezember 2020. Zu diesem Termin endet auch der Verpflichtungszeitraum für alle übrigen Öpul-Maßnahmen, die schon vor dem Herbstantrag 2016 beantragt wurden. Wer demgegenüber jedoch mit dem Herbstantrag 2016 in mehrjährige Öpul-Maßnahmen neu einsteigt, hat dabei einen Verpflichtungszeitraum zu beachten, der mit 1. Jänner 2017 beginnt und mit 31. Dezember 2021 (!) endet. Aufgrund dieser Vorgaben kann es Betriebe geben, in denen das Öpul 2015, je nach Maßnahmenbeantragung, zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausläuft. Zu beachten ist weiters, dass in einzelnen Bundesländern auch bestimmte Landesprämien an eine Öpul-Teilnahme geknüpft sind. Wo darüber noch Unklarheiten bestehen, empfiehlt sich jedenfalls, bei der örtlichen Bauernkammer Informationen einzuholen.
Auszahlungstermin 20. Dezember
Zum Auszahlungstermin 20. Dezember bringt die AMA folgende Gelder zur Anweisung:
• Öpul UND AZ – Vorschusszahlung 75 Prozent,
• Direktzahlung – 100 Prozent, vorausgesetzt, eine allfällige AMA-Kontrolle konnte fristgerecht bis zum Berechnungsbeginn im Oktober eingearbeitet werden.
Die Nachberechnungen zu den einzelnen Förderbereichen wird die AMA voraussichtlich wieder im Zeitraum März/April 2017 vornehmen.