Der neue Finanzausgleich regelt die Verteilung der Steuermittel ab 2017 für die kommenden fünf Jahre. Dabei geht es jährlich um mehr als 80 Milliarden Euro, die weiterhin in etwa nach dem Schlüssel zwei Drittel Bund und ein Drittel Länder und Gemeinden verteilt werden. “Der Bund hat anerkannt, dass die Länder insbesondere in den Bereichen Pflege, Gesundheit und Flüchtlinge besondere Herausforderungen zu bewältigen haben”, betont Landeshauptmann Pühringer. Darum erhalten die Bundesländer auch einmalig 125 Millionen Euro zur Bewältigung der Flüchtlingskrise.
Schritt zu mehr Verteilgerechtigkeit
“Auf den ersten Blick, könnte man sagen wenig Veränderung. Wer das Paktum allerdings genauer studiert, wird merken, dass es ein wesentlicher Schritt für mehr Verteilgerechtigkeit ist”, beurteilt Gemeindebundpräsident Johann Hingsamer die Verhandlungsergebnisse. Wichtig für den ländlichen Raum sei, dass 106 Millionen Euro für Struktur- und finanzschwache Gemeinden verteilt werden. Weiters gibt es eine Verbesserung beim Pflegefonds und klare Vorgaben für den Sozial- und Gesundheitsbereich. In Teilschritten wird die Zuteilung der Mittel nach Aufgaben erfolgen: ab Herbst 2017 in einem ersten Schritt für die vorschulische Kinderbetreuung und ein Jahr später für die Pflichtschulen.