Wie die LK Burgenland mitteilt, können Anträge für Frostschäden bei Wein noch bis Dienstag, dem 15. November 2016, im örtlich zuständigen Landwirtschaftlichen Bezirksreferat eingebracht werden.
Um eine Terminvereinbarung wird dringend ersucht. Die LK Burgenland stellt klar, dass es kein Problem ist, wenn die Abgabe der Anträge für Frostschäden vor der Abgabe der Erntemeldung erfolgt. Wichtig ist nur, dass die Anträge für Frostschäden spätestens am 15. November 2016 abgegeben werden.
Sollte keine Hagelversicherung abgeschlossen worden sein, besteht nicht der gesamte Entschädigungsanspruch, sondern nur ein Anspruch auf die Hälfte der Entschädigung. Das heißt, dass die Hälfte der Entschädigung ausbezahlt wird, sofern der Betrieb die Grundvoraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch erfüllt und die Förderobergrenze von 35.000 Euro pro Betrieb noch nicht durch andere Entschädigungszahlungen (für z. B. Frost von der Versicherung) überschritten wurde.
Für Rückfragen stehen die Landwirtschaftlichen Bezirksreferate sowie Verena Klöckl und Daniel Pachinger von der Burgenländischen Landwirtschaftskammer (Tel. 02682/702-652 und 656) zur Verfügung.
Anträge für Frostschäden bei Wein noch bis 15. November 2016 möglich
Mittelilung der LK Burgenland
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