In den kommenden Tagen schickt die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) eine Pensionsvorausberechnung an Bäuerinnen und Bauern, die zwischen 1955 und 1961 geboren und somit nahe am Pensionsantrittsalter sind. Das Schreiben soll den betroffenen Personen als Orientierungshilfe dienen und so eine bessere Planung des Pensionsantritts ermöglichen.
Die Versandaktion, die Anfang November durchgeführt wird, richtet sich an Bäuerinnen und Bauern der Geburtsjahrgänge 1955 bis 1961, die innerhalb der nächsten zehn Jahre Anspruch auf eine Pension haben. Die Pensionsvorausberechnung informiert über die möglichen Zeitpunkte eines Pensionsantritts bei den einzelnen Pensionsarten und soll darüber aufklären, was es dem Einzelnen bringt, die Pension nicht zum frühestmöglichen Termin in Anspruch zu nehmen, sondern wie sich die Pension erhöht, wenn man länger im Erwerbsleben verbleibt. Bei der Inanspruchnahme einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer beispielsweise kommt es zu Abschlägen und in weiterer Folge zu einer niedrigeren Pensionsleistung.
Seit 2014 gilt für alle Versicherten geboren ab 1. Jänner 1955 das Pensionskonto. Dabei werden alle ab 2014 erworbenen Versicherungszeiten jährlich am Pensionskonto gesammelt und aufgewertet. Zeiten die vor 2014 erworben wurden, sind im Rahmen der Kontoerstgutschrift im Pensionskonto erfasst worden. Die Summe der aufgewerteten Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften geteilt durch 14 ergibt die Bruttopension zum Regelpensionsalter, das derzeit für Frauen beim 60. Lebensjahr und für Männer beim 65. Lebensjahr liegt. Zeiten, die künftig erworben werden, werden am Pensionskonto nicht angezeigt. Anders ist das bei der nun zur Versendung gelangenden Pensionsvorausberechnung, die den pensionsnahen Geburtsjahrgängen eine Orientierungshilfe bieten soll.
Bei dieser Berechnung wird angenommen, dass bis zur Pensionierung weiterhin Pensionsversicherungsbeiträge entrichtet werden. Das Schreiben gibt somit eine Übersicht über die möglichen Zeitpunkte eines Pensionsantritts für
• eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer inklusive Langzeitversichertenregelung
• eine Korridorpension und
• eine Alterspension sowie die voraussichtlichen Pensionshöhen.
Krankenversicherungsbeiträge, eventuelle Lohn- bzw. Einkommensteuer sind bei der Bruttopension noch nicht abgezogen. Auch künftige Änderungen im Einheitswert, Geldwertänderungen und allfällige ausländische Versicherungszeiten finden bei der Pensionsvorausberechnung keine Berücksichtigung.
Kriterien für die Zusendung einer Pensionsvorausberechung der SVB
Eine Pensionsvorausberechnung erhalten Bäuerinnen und Bauern, die zwischen 1955 und 1961 geboren sind, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen für die oben genannten Pensionsarten erfüllen. Auöerdem muss im Jahr 2015 sowie zum Berechnungszeitpunkt im Jahr 2016 eine Erwerbstätigkeit vorliegen und die endgültige Kontoerstgutschrift bereits ausgestellt sein.
Die Zustellung der Pensionsvorausberechnung erfolgt vom leistungszuständigen Pensionsversicherungsträger, für Bäuerinnen und Bauern also von der SVB. Üben bäuerliche Versicherte auch eine andere Erwerbstätigkeit aus und sind somit nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz pensionsversichert, erhalten sie die Pensionsvorausberechnung von der Pensionsversicherungsanstalt.
Festzuhalten ist, dass das Schreiben unverbindlich ist. Die enthaltenen Auskünfte sollen bei der Planung des bestmöglichen Termins des Pensionsantritts helfen. Schwerarbeits- und Erwerbsunfähigkeitspensionen können bei der Pensionsvorausberechnung nicht berücksichtigt werden, da hier besondere Bestimmungen gelten.