Pensionierte Bauern mit kleinen Pensionen können im Rahmen einer “Arbeitnehmerveranlagung” eine Steuergutschrift vom Finanzamt lukrieren. Dafür ist es notwendig, einen Antrag beim Finanzamt einzubringen. Wer von dieser Möglichkeit noch nicht Gebrauch gemacht hat, hat noch Gelegenheit, informiert die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB).
Formular für 2015 einbringen
Ab dem Veranlagungsjahr 2015 profitieren auch Bauernpensionisten von der so genannten “Negativsteuer” in Form einer Gutschrift, deren Höhe sich an den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen orientiert. Konkret vorgesehen ist für das Jahr 2015 eine Rückerstattung von 20 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, maximal jedoch 55 Euro. Anspruchsberechtigt sind Personen mit kleinen Pensionen (ausgenommen Ausgleichszulagenbezieher), die nicht einkommensteuerpflichtig sind. Um in den Genuss dieser Beitragsrückerstattung zu gelangen, ist ein entsprechendes Veranlagungsformular beim örtlich zuständigen Finanzamt einzubringen. Dies ist auch jetzt für das Jahr 2015 noch möglich.
2017: automatische Refundierung
Für das Veranlagungsjahr 2016 wird es einfacher: Eine Antragstellung ist künftig nämlich nicht mehr erforderlich, denn erstmals ab dem Jahr 2017 erfolgt für das Veranlagungsjahr 2016 eine automatische Refundierung an alle Betroffenen. Zudem erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, bzw. maximal 110 Euro.