Betroffen sind im Wesentlichen die meisten Obstarten, für die es bisher keine öffentliche Bezuschussung der Versicherung von Bund und Ländern gegeben hat. Darüber hinaus sind in existenzbedrohenden Einzelfällen zusätzliche Hilfsmaßnahmen auch für andere Kulturen, beispielsweise Wein, angedacht. Die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen gilt es in den nächsten Tagen und Wochen zu schaffen. Nachdem mit der Schadensfest-stellung nicht auf die konkreten Beschlüsse gewartet werden kann, versucht die Landwirtschaftskammer NÖ vorerst rasch einen groben Überblick über die Anzahl der geschädigten Obstbaubetriebe und das jeweilige Schadensausmaß zu gewinnen. Ihre Rückmeldung mittels Formular (Download auf www.noe.lk.at) ermöglicht es der Landwirtschaftskammer NÖ auf kürzestem Wege mit Geschädigten in Kontakt zu treten, um sie in der Folge über die weiteren erforderlichen Schritte informieren zu können. Die LK NÖ weist dezidiert darauf hin, dass die Übermittlung des Formulars noch nicht als Antrag zu sehen ist. Winzern stellt sich die Frage, welche Maßnahmen gesetzt werden können, um die unter Schock stehenden Weingärten optimal zu unterstützen. Überlegungen, die teilweise erfrorenen Triebe abzubrechen und so einen verstärkten Austrieb der Nebenaugen oder Geiztriebe zu induzieren, sind mit Vorsicht zu betrachten. Da die Anlagen schon durch den Frost mehrerer Nächte hintereinander geschwächt wurden, ist es laut Expertenmeinung nicht zu empfehlen noch intakte oder teilweise geschädigte Triebe zu entfernen, da das noch gesunde Material Reservestoffe enthält, die der Rebstock aus diesen zum weiteren Aufbau von gesunden Trieben nutzen kann. Es kann sein, dass dem Rebstock dadurch noch mehr Energie entzogen wird. Weiters entsteht durch das Abbrechen der Triebe eine weitere Wunde und der Rebstock wird einem weiteren Stress ausgesetzt. Außerdem ist die Gefahr hoch, noch gesundes und zum Austrieb bereites Material zu schädigen, die Bleiaugen zu verletzen und noch gesundes Material fälschlicherweise zu entfernen. Derzeit wird empfohlen, keine Maßnahmen zu setzen und abzuwarten ob und wie viel austreibt, um das wahre Ausmaß der Schäden abschätzen zu können. Dies gilt auch für Pflanzenschutzmaßnahmen (Ausbringen von Kupfer oder Schwefel).
Frostschäden im Obst- und Weinbau: Was tun?
Von Frostschäden betroffene Obstbau-Betriebe sollten sich rasch bei der LK-NÖ melden. von überstürzten Arbeiten im Weingarten wird abgeraten
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