“Das biologische Erbe der Menschheit und die Erbinformation ist ein Teil der Schöpfung und darf nicht für die ökonomischen Interessen Einzelner reserviert werden”, betont LK-OÖ-Präsident Franz Reisecker und positioniert sich in der Frage der Biopatente damit klar. In der jüngeren Vergangenheit wurden vom Europäischen Patentamt unter anderem auch Patente für Sorten erteilt – zuletzt für eine Tomatensorte, die schneller abreift, mehr Wasser abgibt und für die Ketchup-Herstellung besser geeignet ist. Rechtliche Grundlage für die erteilten Biopatente ist die EU-Biopatentrichtlinie aus dem Jahr 1998.
Die LK OÖ fordert eine Überarbeitung dieser Bio-Patentrichtlinie mit unmissverständlichen Regelungen, da diese gerade in Bezug auf Pflanzen und Tiere sehr schwammig formuliert sei: “Einerseits nimmt sie Pflanzen und Tiere von der Patentierbarkeit aus, über die ,Hintertür‘ ermöglicht sie dies aber wieder, weil eben biotechnologische Verfahren patentierbar sind, die zu ganz speziellen Sorten führen.” Reisecker: “Patente waren und sind mit Sicherheit ein Treiber des technischen und ökonomischen Fortschritts. Es sollte aber ein Konsens darüber bestehen, dass in der Natur vorkommendes ,Material‘ wie z. B. die Erbinformationen nicht Inhalt eines Patentes sein sollte. Für die Tier- und Pflanzenzucht ist dies vehement abzulehen.”