Die medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen – das war das erklärte Ziel der Nationalratsabgeordneten, die sich für eine Änderung des Apothekengesetzes starkgemacht haben. Allen voran stand Bauernbund-Abg. z. NR Hermann Gahr. Er brachte gemeinsam mit Kollegen im März dieses Jahres einen Antrag auf Änderung des Apothekengesetzes ein und sprach darüber mit der BauernZeitung. Der Antrag wurde bei der jüngsten Nationalratssitzung mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ beschlossen.
Die Gesetzesänderung bringt wichtige Neuerungen, die vor allem für die ländlichen Gebiete bedeutsam sind:
• In flächenmäßig großen Gemeinden, in denen bereits eine Apotheke besteht, darf ein Arzt nun auch eine Hausapotheke eröffnen, sofern seine Praxis mindestens sechs Kilometer von der bestehenden Apotheke entfernt ist. Bislang war das in einem Gemeindegebiet – unabhängig von den Entfernungen – generell nicht möglich. Das betrifft laut ÖVP-Angaben konkret 15 Gemeinden.
• Übernimmt ein Arzt Ordination und Hausapotheke vom Vorgänger, darf er die Hausapotheke fortführen, sofern sie mindestens vier Kilometer von der nächsten Apotheke entfernt ist. Bislang durfte eine Hausapotheke nur fortgeführt werden, wenn die nächste Apotheke sechs Kilometer entfernt lag. Gahr erwartet durch diese Neuerungen zwei Effekte: Zum einen sollen dadurch die bestehenden 850 Hausapotheken abgesichert werden, waren doch rund 115 Hausapotheken bereits von einer Schließung bedroht. Deshalb stand für den Abgeordneten fest: “Es war Zeit, Druck zu machen.”
Zum anderen könnten angehende Ärzte im Führen einer Hausapotheke einen kleinen finanziellen Anreiz sehen, und sich dadurch eher für die Übernahme einer Landarztpraxis entscheiden. Denn auch der Mangel an Landärzten gefährde die medizinische Versorgung der Menschen am Land, so Gahr. Der Abgeordnete betonte: “Durch den Beschluss wird die Gleichbehandlung zwischen Stadt und Land sichergestellt.” Denn im Vergleich zu ländlichen Regionen würde in Städten eher eine medizinische Überversorgung herrschen.
Die Apothekerkammer kritisierte den Beschluss zum Apothekengesetz. Die Kammer erklärte, dass durch den Beschluss die Versorgung mit Medikamenten aus öffentlichen Apotheken benachteiligt würde. Gahr glaubt nicht, dass durch die Gesetzesänderung öffentliche Apotheken gefährdet würden. “Es ist ein Schritt des Miteinanders und des Nebeneinanders”, so Gahr. Man verfüge in Österreich über ein gut ausgebautes Apothekennetz. Dieses gelte es nun, zu erhalten. In kleinen, entlegenen Gemeinden rechne sich eine öffentliche Apotheke oft wirtschaftlich nicht. Dort könne nun durch den Beschluss die Versorgung der Bevölkerung durch Hausapotheken gewährleistet werden, erklärte Gahr.
Die Gesetzesänderung umfasst auch rückwirkend die Übergaben aus dem Jahr 2015. Inkrafttreten soll das Gesetz voraussichtlich mit 1. Juni 2016.
in Zahlen: Öffentliche und ärztliche Apotheken
• In den vergangenen zehn Jahren hat die Zahl der ärztlichen Hausapotheken um 150 abgenommen, die Zahl der öffentlichen Apotheken nahm um 150 zu.• Etwa 115 ärztliche Hausapotheken sind aktuell oder bei bevorstehender Pensionierung des Gemeindearztes von der Schließung bedroht. • Derzeit bestehen noch 850 ärztliche Hausapotheken.