Ab Dezember 2016 gilt für Bienenhalter eine Registrierungspflicht im von der Statistik Austria verwalteten Veterinärinformationssystem (VIS). Dies legt eine Novelle zur Tierkennzeichnungsverordnung fest. Damit werden auch Imkereibetriebe so wie alle anderen Tierhalter im VIS erfasst und erhalten eine Betriebsnummer. Ab 2017 haben Imker zweimal pro Jahr ihre Standorte und die Anzahl der gehaltenen Bienenvölker zu melden (Stichtage 30. April und 31. Oktober). Detailinfos und verwaltungstechnische Unterstützung geben die Imkerverbände. Der Österreichische Imkerbund bewertete die neue Meldepflicht als “wesentliche Erleichterung in der Seuchenbekämpfung”, auch wenn die Meldung anfänglich ein gewisser Aufwand sei. Seitens der Interessengemeinschaft Pflanzenschutz sieht Obmann Christian Stockmar in der Registrierungspflicht einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Bienengesundheit.
Bienenvölker sind nun zu registrieren
Ab Dezember 2016 gilt für Bienenhalter eine Registrierungspflicht
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