Seit Kurzem sind, wie hier schon berichtet, die ÖKL-Richtwerte für die Maschinenselbstkosten 2016 verfügbar. In den Vorbemerkungen zu diesen wurde klargestellt, dass Einnahmen, die auf reiner Selbstkostenbasis und ohne Verrechnung der eigenen Arbeitsleistung im Rahmen der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit der Landwirte erzielt werden, bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (Voll- und Teilpauschalierung) nicht zu berücksichtigen sind. Bei (einkommensteuerlich und umsatzsteuerlich) pauschalierten Betrieben sei daher, wenn die ÖKL-Maschinenselbstkosten nicht überschritten werden, auch bei Barzahlung ab 2016 keine Registrierkasse erforderlich. Wie jetzt bekannt wurde, scheint im Bundesministerium für Finanzen (BMF) jedoch die Meinung vorzuherrschen, dass auch hier eine Registrierkasse nötig sei. Die LK Österreich hat daher ein Schreiben an das BMF gerichtet, in dem die Argumente gegen eine Registrierkassenpflicht dargelegt werden. Die BauernZeitung wird Sie in der Causa auf dem Laufenden halten.
Registrierkassenpflicht für Hilfe mit Maschinen?
Die LK Österreich hat ein Schreiben an das BMF gerichtet,
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