Finanzämter senden ab 1. April keine Zahlungsanweisungen mehr zu

Änderungen bei Zahlungen an das Finanzamt.

Per 1. April 2016 kommt es zu Änderungen bei Zahlungen an das Finanzamt:
• es werden keine schriftlichen Zahlungsanweisungen mehr per Post zugesandt,
• Überweisungen an das Finanzamt sollen künftig als “Finanzamtszahlung” in den Onlinesystemen der Banken oder als “eps-Überweisungen” in FinanzOnline erfolgen.
Steuerpflichtige, die über FinanzOnline der elektronischen Zustellung zugestimmt haben, werden auch die Vierteljahresbenachrichtigungen und Buchungsmitteilungen nur mehr über die DataBox von FinanzOnline erhalten. In FinanzOnline wird automatisch für jeden Steuerzahler die Auswahlmöglichkeit “Verzicht auf Zusendung von Zahlungsanweisungen” auf “opt out” umgestellt. Das heißt, der Steuerzahler verzichtet automatisch auf die Zusendung einer Zahlungsanweisung per Post und erhält sie nur mehr in elektronischer Form. Wer jedoch weiterhin die Zahlungsanweisungen wie bisher erhalten möchte, der kann beim zuständigen Finanzamt oder über FinanzOnline diesen Verzicht widerrufen. Wer keine Möglichkeit zur Nutzung eines Electronic-Banking-Systems für seine Steuerzahlungen hat, der kann beim zuständigen Finanzamt die weitere Zusendung von Zahlungsanweisungen mit einem formlosen Schreiben sowie per Telefon oder FAX beantragen. Generell ist empfehlenswert zur Erledigung der Steuerangelegenheiten das System FinanzOnline zu nutzen. Weitere Informationen dazu im Internet unter www.bmf.gv.at

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