Seit dem Jahr 2011 erhalten in der EU nur mehr Autos eine Typengenehmigung, die mit automatischem Tagfahrlicht ausgestattet sind. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist seither oft zu beobachten, dass Autofahrer das Abblendlicht nicht einschalten. “Ein Grund dafür könnte sein, dass die Lenker darauf vergessen, weil die Armaturenbeleuchtung durch das automatische Tagfahrlicht ebenfalls ständig eingeschaltet ist”, erklärt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. Bei schlechten Sichtverhältnissen oder bei der Fahrt durch einen Tunnel kann das durchaus problematisch bzw. unzulässig sein. “Denn das Tagfahrlicht leuchtet dann zwar, das restliche Fahrzeug bleibt aber dunkel. Auch Rück- und Begrenzungslichter leuchten nicht”, erklärt der ÖAMTC-Jurist. Der Experte appelliert an alle Autofahrer, bei entsprechender Witterung das Abblendlicht unbedingt einzuschalten. “Das gilt natürlich nicht, wenn nur einzelne Regentropfen fallen – die Lichtpflicht ist grundsätzlich von der Gesamtsituation abhängig”, hält Letitzki fest.
Tagfahrlicht ist kein Ersatz für Abblendbeleuchtung
Bei entsprechender Witterung ist das Abblendlicht unbedingt einzuschalten
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