Der allgemeine Sparkurs der oberösterreichischen Landesregierung gilt nicht für das Gemeindebudget. “Das Geld für die Gemeinden ist eine Direktanweisung aus dem Finanzministerium und betrifft keine Landesmittel. Deshalb gibt es hier auch keine Kürzungen”, so Landesrat Max Hiegelsberger. Vom derzeit starken Wirtschaftswachstum werden auch die Kommunen profitieren. “Oberösterreichs Gemeinden können mit einer Steigerung der Ertragsanteile von drei bis vier Prozent rechnen”, so Hiegelsberger.

Pflege: “Volle Kostenrückerstattung vom Bund”

Dennoch kommen vor allem durch die Abschaffung des Pflegeregresses, die der Nationalrat im Juni beschlossen hat, neue Belastungen auf die Kommunen zu. Auch die Jugendwohlfahrt und die Krankenanstaltenfinanzierung wird für die Gemeinden die Kosten erhöhen. Dadurch wird die Anzahl der Gemeinden, die Geld aus dem Härteausgleichsfonds brauchen (früher: Abgangsgemeinden), von geplanten 50 auf 90 anwachsen. Der Fonds muss von zehn auf 20 bis 25 Millionen Euro erhöht werden, womit der Druck auf den Projektfonds steigt (siehe Info untenstehend).

Die Abschaffung des Pflegeregresses soll alleine in Oberösterreich Mehrkosten von 71 Millionen Euro verursachen. Hiegelsberger: “Das Land und die Gemeinden können die Folgekosten der Abschaffung des Pflegeregresses nicht tragen.” Ausgeglichene Haushalte seien unter diesen Umständen nicht möglich. Hiegelsberger unterstützt deshalb die Forderung des Gemeindebundes “zu 100 Prozent”. Dieser will vom Bund einen vollständigen Ersatz der durch die Abschafffung des Pflegeregresses entstandenen Mehrkosten. Der Gemeindebund hat dazu eine Initiative gestartet, die die Gemeinden aufruft, entsprechende Resolutionen zu beschließen.

“Das Land und die Gemeinden können die Folgekosten der Abschaffung des Pflegeregresses nicht tragen.”

Der oberösterreichische Landtag hat am Donnerstag einen Allparteienbeschluss gefasst, der ebendas fordert. OÖVP-Klubobfrau Helena Kirchmayr und OÖVP-Landtagsabgeordneter Johann Hingsamer: „Wir rechnen mit mehr Menschen, die im Heim betreut werden müssen. Die Mehrkosten werden wesentlich höher sein, als vom Bund veranschlagt. Wir haben daher mit allen Fraktionen eine Initiative über einen vollständigen Kostenersatz durch den Bund  beschlossen. Die Menschen sollen darauf vertrauen, dass die Pflege in Zukunft nach ihren Bedürfnissen organisiert werden kann, daher müssen wir uns um eine Kostenabsicherung kümmern“

Überblick: Die Gemeindefinanzierung neu

Die 200 Millionen Euro aus dem Gemeindebudget teilen sich nach dem Modell der “Gemeindefinanzierung neu” ab 1.1.2018 auf vier Fonds auf:

  • Strukturfonds (66 Millionen): Er beinhaltet Bedarfszuweisungsmittel an die Gemeinden. Dieser wird auf alle Gemeinden aufgeteilt und stellt dessen finanzielle Grundausstattung dar.
  • Härteausgleichsfonds: Für Gemeinden, die trotz der Basisförderung aus dem Strukturfonds keinen Ausgleich erreichen. Durch die neuen Belastungen muss dieser nun mit 20 bis 25 statt zehn Millionen Euro dotiert werden.
  • Projektfonds: Dieser dient zur Finanzierung kommunaler Kernbereiche. 70 Millionen Euro sind veranschlagt, müssen aber durch die Bedürfnisse aus dem Härteausgleichsfonds reduziert werden.
  • Regionalisierungsfonds: Mit 15 Millionen Euro dotiert und für regionale bzw. gemeindeübergreifende Kooperationsprojekte vorgesehen.

Die verbleibende Differenz zu den 200 Millionen Euro liegt in einem “Sondertopf” und wird für “umfassende Projekte”, etwa den Hochwasserschutz oder den Lärmschutz verwendet.

 

- Bildquellen -

  • Budget_Gemeinde: Wodicka
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AUTORAnni Pichler
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