Wer in Österreich Unterstützung vom Gemeinwesen erhält, solle auch etwas zurückgeben. Daher wurde Ende 2023 die Einführung der Arbeitspflicht beschlossen. Das Innenministerium erarbeitete die rechtlichen Grundlagen für die Erweiterung der Arbeitspflicht, damit Asylwerber gemeinnützige Arbeiten für Bund, Länder, Gemeinden und Organisationen der öffentlichen Hand, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, erledigen können.
Seit Umsetzung der Verordnung ab 20. Juli wurden rund 37.000 Stunden von rund 940 Personen geleistet. Rund 200 Verweigerern wurde ihr Taschengeld (1,60 Euro pro Stunde) gekürzt. Seit Juni müssen alle Asylwerber ab 14 Jahren in Grundversorgungseinrichtungen des Bundes auch verpflichtend an Schulungen zu Leitlinien und Normen teilnehmen, betreffend Kultur und Umgangsformen, Gleichberechtigung, Rechte und Pflichten, aber auch Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Kampf gegen Antisemitismus. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird wie bei der Arbeitspflicht das Taschengeld gekürzt. Mehr als 1.950 Personen nahmen bisher an diesen Kursen teil.
In Korneuburg gab es vorab ein Pilotprojekt für 28 Asylwerber. Deren Aufgaben: Reinigungsarbeiten im Stadtgebiet, Laubentfernung in Parkanlagen, Baumschnittarbeiten oder Schnee schaufeln. Dafür zahlte die Gemeinde ein Taschengeld von 4,50 Euro die Stunde (bis max. 110 Euro im Monat). Innenminister Karner: „Die Stadt Korneuburg zeigt, wie alle von der gemeinnützigen Arbeit profitieren können: Städte und Gemeinden, die Gesellschaft und die Betroffenen selbst.“
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- PK BM Karner: BMI/Karl Schober