Mit der sozialen Betriebshilfe erhalten Bauern bei Krankheit oder Unfall schnelle Hilfe. Bei unaufschiebbaren Arbeiten am Betrieb gibt es von der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) einen Kostenzuschuss für Ersatzkräfte. Die Erhöhung dieses Zuschusses von 10 auf 12 Euro pro Stunde bringt nun deutliche Verbesserungen für bäuerliche Familien in Notsituationen. Mit der Anhebung stellt die SVS zusätzlich rund 1,3 Millionen Euro für die soziale Absicherung der Versicherten zur Verfügung. SVS-Vizeobfrau-Stellvertreterin Theresia Meier: „Niemand ist vor einer Krankheit oder einem Unfall gefeit. Allerdings können Ernte, Tiere oder Forstarbeiten nicht warten, bis Bäuerinnen und Bauern genesen sind.“ Die Erhöhung des Kostenzuschusses für den Einsatz von Betriebshelfern sichere den Fortbestand des Betriebes und damit die Existenz zahlreicher bäuerlicher Familien.
Die Erhöhung gilt einheitlich sowohl für die selbst organisierte Betriebshilfe im gewerblichen Bereich in Kooperation mit den Betriebshilfevereinen als auch für die wichtige bäuerliche Nachbarschaftshilfe. Im Krankheitsfall, bei Unfall, Tod oder Kuraufenthalt des Betriebsführers oder von hauptberuflich im Betrieb mittätigen Angehörigen finanziert die soziale Betriebshilfe unaufschiebbare Arbeiten. Geeignete Betriebshelfer werden bewährt über den Maschinenring zur Verfügung gestellt. Eine weitere positive Neuerung betrifft die pauschale Form der Betriebshilfe. Künftig ruht diese nicht, wenn sie auf das Krankengeld oder die Unterstützungsleistung aus einem anderen Gesetz trifft.
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- Broidl/Meier: SVS
- Betriebshilfe Maschinenring: Maschinenring