Wolfskadaver im Gemeindegebiet von Neustift aufgefunden

Die legale Entnahme von Schad- und Risikowölfen in Tirol nur im Rahmen aufrechter Maßnahmenverordnungen möglich.

Gestern, Donnerstag, wurde bei der Polizeiinspektion Neustift im Stubaital der Fund eines Wolfskadavers im Gemeindegebiet von Neustift gemeldet. Die Sicherheitsbehörde, das Land Tirol und die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck haben sodann in enger Abstimmung die weiteren Maßnahmen veranlasst. Der Kadaver des aufgefundenen Wolfes wird für weitere Untersuchungen an die Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) nach Innsbruck gebracht. Dort wird das Tier obduziert. DNA-Proben wurden bereits genommen. Diese werden an das Forschungsinstitut für Wildtierkunde an die Veterinärmedizinische Universität Wien geschickt werden. Ein erstes Ergebnis der pathologischen Untersuchung ist im Laufe der nächsten Woche, ein Ergebnis zur DNA-Analyse in den nächsten 14 Tagen zu erwarten.

Grundsätzlich besteht in Tirol die Möglichkeit, Schad- und Risikowölfe im Rahmen von aufrechten Maßnahmenverordnungen zu erlegen. Eine solche gab es für den Raum Innsbruck-Land zuletzt nicht. Es werden nun die weiteren Ermittlungs- und Untersuchungsergebnisse abgewartet, um allfällige weitere Schritte zu setzen. Dies betrifft allfällige mögliche Straf- und Verwaltungstatbestände.

Im heurigen Jahr wurde bereits eine Entnahmeverordnung für einen Risikowolf in Osttirol erlassen, die umgehend erfüllt wurde. 2024 hat die Tiroler Landesregierung 14 Maßnahmenverordnungen verabschiedet.

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